Brief an Seigneurs tenans la court et siege presidial pour le Roy a Lyon

Navihères, Pierre
Kurzformat

Brief an Seigneurs tenans la court et siege presidial pour le Roy a Lyon / von Pierre Naviheres, Pierre Escrivain, Bernard Seguin, Charles Favre, Martial Alba - [Lyon] , [1553]
1 Bl. : 40,5 x 24-27 cm
  • St. Gallen, KB Vadiana SG, VadSlg Ms 36:222

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500 |a Handschrift von Pierre Navihères 
500 |a Entstehungsort und –jahr aus dem Briefinhalt erschlossen 
500 |a Adressat: A tres-honores Seigneurs, les Seigneurs tenans la court et siege presidial pour le Roy a Lyon 
500 |a Absender: Pierre Naviheres, Pierre Escrivain, Bernard Seguin, Charles Favre, Martial Alba 
506 |a Es gelten die Benutzungsbestimmungen für den Sonderlesesaal 
510 4 |a Kammerer, Vadianische Briefsammlung, Isny 1958 (VadSlg Ms 29b), S. 159 
520 |a Die Unterzeichneten halten fest, dass sie nach gemeinem Recht trotz ihres französischen Ursprungs als Berner Untertanen gelten müssen, so wie Schweizer und Deutsche als französische Untertanen gelten können. Also wird Louis Corbeil seit 21 Monaten widerrechtlich gefangengehalten, obwohl er als Berner Untertan wie die Unterzeichneten die Zuständigkeit eine Berner Gerichts reklamiert. Dieses Verhalten ist ein Ausdruck von Hass auf die Gefangenen, auf die Herren von Bern und deren Religion und auf die evangelischen Orte. Dies geschieht gegen den Willen des Königs, dessen Verbündete sie sind. Falls es eine Anklage von Seiten des Königs [Henri II.] gegen die Unterzeichneten gäbe, wäre diese wie ihre Verhaftung aufgrund falscher Anschuldigungen zustandegekommen. Der [Berner] Gesandte Jacques Ramsperger [Rensperger? vgl. VadSlg 40:243] hat sie informiert, dass man sie fälschlich anklagt, sie seien mit dem Auftrag Unruhe zu stiften gesandt worden. Der Anwalt hatte kein Recht, für sie zu sprechen. Zudem hat man ihm die Tasche [mit den Schriften der Angeklagten] geraubt. Der König hat schon vor längerer Zeit auf das Ersuchen der Herren von Bern der Freilassung der Unterzeichneten zugestimmt und den Behörden in Lyon eine entsprechende Anordnung gegeben. Falls es dennoch eine Anklage von Seiten des Königs gibt, ist sie aufgrund falscher Anschuldigungen entstanden. Ferner hat im Rahmen einer Schweizer Gesandtschaft ein Hauptmann aus Basel das Versprechen des Königs zur ihrer Freilassung erhalten. Falls die widerrechtliche Haft weitergeführt wird, werden die Herren von Bern wieder beim König vorstellig werden. Die Unterzeichneten verlangen die Beendigung des Prozesses, der gegen den Willen und die Vereinbarungen des Königs mit den Herren von Bern geführt wird. Alle Anwesenden werden als Zeugen angerufen. 
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581 |a Abgedruckt in: Crespin, Jean. - Des cinq escoliers sortis de Lausanne bruslez à Lyon / Documents de la Bibliothèque Vadiane à Saint-Gall. - Genève : Fick, 1878, S. 191-194 
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Basisinformationen

Signatur:
  • St. Gallen, KB Vadiana SG, VadSlg Ms 36:222
Ressourcentyp:
Brief; Autograph; Archivmaterial / Archivdokument
Digitalisat:
Titel:
Brief an Seigneurs tenans la court et siege presidial pour le Roy a Lyon / von Pierre Naviheres, Pierre Escrivain, Bernard Seguin, Charles Favre, Martial Alba
Entstehungsangaben:
[Lyon], [1553]
Entstehungszeit (normiert):
1553
Verzeichnungsstufe:
Dokument=Item=Pièce
Physische Beschreibung:
  • 1 Bl.; 40,5 x 24-27 cm
Serie:
Vadianische Briefsammlung, Bd. 7; 222

Sucheinstiege

Körperschaft:
Ort (normiert):
Ort:
Formschlagwort:

Hierarchie/Kontext

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Inhalt und innere Ordnung

Inhalt:
  • Die Unterzeichneten halten fest, dass sie nach gemeinem Recht trotz ihres französischen Ursprungs als Berner Untertanen gelten müssen, so wie Schweizer und Deutsche als französische Untertanen gelten können. Also wird Louis Corbeil seit 21 Monaten widerrechtlich gefangengehalten, obwohl er als Berner Untertan wie die Unterzeichneten die Zuständigkeit eine Berner Gerichts reklamiert. Dieses Verhalten ist ein Ausdruck von Hass auf die Gefangenen, auf die Herren von Bern und deren Religion und auf die evangelischen Orte. Dies geschieht gegen den Willen des Königs, dessen Verbündete sie sind. Falls es eine Anklage von Seiten des Königs [Henri II.] gegen die Unterzeichneten gäbe, wäre diese wie ihre Verhaftung aufgrund falscher Anschuldigungen zustandegekommen. Der [Berner] Gesandte Jacques Ramsperger [Rensperger? vgl. VadSlg 40:243] hat sie informiert, dass man sie fälschlich anklagt, sie seien mit dem Auftrag Unruhe zu stiften gesandt worden. Der Anwalt hatte kein Recht, für sie zu sprechen. Zudem hat man ihm die Tasche [mit den Schriften der Angeklagten] geraubt. Der König hat schon vor längerer Zeit auf das Ersuchen der Herren von Bern der Freilassung der Unterzeichneten zugestimmt und den Behörden in Lyon eine entsprechende Anordnung gegeben. Falls es dennoch eine Anklage von Seiten des Königs gibt, ist sie aufgrund falscher Anschuldigungen entstanden. Ferner hat im Rahmen einer Schweizer Gesandtschaft ein Hauptmann aus Basel das Versprechen des Königs zur ihrer Freilassung erhalten. Falls die widerrechtliche Haft weitergeführt wird, werden die Herren von Bern wieder beim König vorstellig werden. Die Unterzeichneten verlangen die Beendigung des Prozesses, der gegen den Willen und die Vereinbarungen des Königs mit den Herren von Bern geführt wird. Alle Anwesenden werden als Zeugen angerufen.

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkung:
Handschrift von Pierre Navihères
Entstehungsort und –jahr aus dem Briefinhalt erschlossen
Adressat: A tres-honores Seigneurs, les Seigneurs tenans la court et siege presidial pour le Roy a Lyon
Absender: Pierre Naviheres, Pierre Escrivain, Bernard Seguin, Charles Favre, Martial Alba
Sprache, Schrift:
Französisch

Geschichte

Ehemalige Signatur:
Ehemalige Signatur: Standort: Stadtbibliothek St. Gallen, Handschriften. Signatur: Epistolae Tom. VII:222; Epistolae Tom. VII:222

Hinweise

Bibliographischer Nachweis:
  • Kammerer, Vadianische Briefsammlung, Isny 1958 (VadSlg Ms 29b), S. 159
Literatur:
  • Abgedruckt in: Crespin, Jean. - Des cinq escoliers sortis de Lausanne bruslez à Lyon / Documents de la Bibliothèque Vadiane à Saint-Gall. - Genève : Fick, 1878, S. 191-194

Zugriffs- und Benutzungsbestimmungen

Zugangsbestimmungen:
  • Es gelten die Benutzungsbestimmungen für den Sonderlesesaal
Urheberrecht Metadaten:
Die Katalogdaten stehen unter der Lizenz CC0 zur Weiternutzung zur Verfügung.

Bearbeitungsstand

Interne Bearbeitung:
  • Verzeichnung=Description=Inventaire; November 2018; HAN-Katalogisierungsregeln; Vollständige Rekatalogisierung nach Kammerer mit Ergänzungen; Clemens Müller

Identifikatoren

Systemnummer:
991170525493205501
Andere Systemnummer:
  • (HAN)000343600DSV05
  • (EXLNZ-41SLSP_NETWORK)991170525493205501
  • (41SLSP_UBS)9972441008105504
Quelle: