Brief an Thomas Erastus
Sturm, Johannes
Kurzformat
Brief an Thomas Erastus / von Joan[nes] Sturmius - Northemii , 24 Feb[ruarii] Anno M.D.LXXXII
2 Doppelbl., 7 S. beschrieben : 33 x 21-21,5 cm
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Zofingen, Stadtbibliothek, StBZ Pa 14:2,85 (83)
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500 | |a Niederschrift von unbekannter Hand, Signatur von Sturm | ||
520 | |a Sturm schildert seine gegenwärtige Situation. Er hat an das Reichskammergericht appelliert und von diesem Recht bekommen. Nun lebt er unbehelligt auf seinem Landgut [Nordheim bei Marlenheim], allerdings mit einem Publikationsverbot des Rats [von Strassburg]. Sturm sieht sich jedoch genötigt, auf die Angriffe von Jacob Andreae ("iste Nestoreutychianus") zu antworten. Er hat daher beschlossen, seine Schriften nach Neustadt zu bringen und auf die Frühjahrsmesse seine "Syndrome" in fünf Büchern zu veröffentlichen: 1. Mahnrede gegen die Konkordienformel; 2. Lehrschrift zum Abendmahl; 3. und 4. Über die Person Christi; 5. Widerlegung der Autoritäten der Ubiquitätslehre. Einige Freunde raten ihm davon ab und meinen, er dürfe seine Stellung nicht im Stich lassen. Er fühlt sich aber von den Freunden im Stich gelassen, die nicht dafür sorgen, dass ihre Städte mit Gesandtschaften für ihn intervenieren, sondern sich still verhalten, wie es auch der Rat von Strassburg seinen Predigern befohlen hat. Diese halten sich aber nicht daran, sondern lassen den alten Hass wiederaufleben, zum grossen Missfallen der Bürger. Sturm verlässt sich auf Gott und sein Gewissen, weiss aber auch die Unterstützung guter Menschen zu schätzen. Sturm hat erfahren, dass der Württemberger [Ludwig VI. von der Pfalz] zwei Gesandte an den Strassburger Rat geschickt und die Unterschrift der Konkordienformel eingefordert habe. Diese war vom vorjährigen Bürgermeister, Sturms Feind, empfohlen worden. Der Rat hat sich jedoch eine Bedenkfrist genommen. Deswegen will Sturm nach Neustadt, um sich offen zur Sache äussern zu können. | ||
520 | |a Sturm kritisiert die Untätigkeit seiner auswärtigen Freunde. Sie sollten dafür sorgen, dass Gesandtschaften ihrer Städte in Strassburg intervenieren. Die gemeinsame Religion ist ein bedeutendes Band zwischen den eidgenössischen Städten und Strassburg. Auf diese Gesandtschaften haben bereits ein Kollege Erastus und er selbst Peter Hübner angesprochen. Die Zeit drängt; der Beitritt von Strassburg zur Konkordienformel hätte katastrophale Folgen im Reich. Dies käme einer Verurteilung der auswärtigen evangelischen Kirchen gleich, insbesondere der eidgenössischen. Diese haben allen Grund, sich gegen die Schande zu wehren, da in Strassburg der Name Zwingli bereits ein Schimpfwort ist. Rat und Bürger glauben diesen Diffamierungen, so dass Andersdenkende schon die Steinigung fürchten müssen. Sturm war versucht, persönlich an die vier evangelischen Orte zu schreiben. Er hält es aber für ratsamer, wenn dies von anderen gemacht wird. Die Gesandten dürfen keinesfalls den Namen von Sturm ins Spiel bringen. Sonst müssten die Angehörigen von Sturm bei den Beratungen in den Ausstand treten. Bittet, eine Abschrift dieses Briefes an [Abraham] Musculus in Bern, an [Rudolf] Gwalther in Zürich und an [Johann Jakob] Grynaeus in Basel zu schicken. Er soll sie daran erinnern, dass es ihre Pflicht ist, hier einzugreifen und den Räten ihrer Stadt klarzumachen, wie bedeutend die Sache ist. Sturm hat mit diesem Brief seine Pflicht getan. | ||
520 | |a Sturm musste den Brief leider diktieren, da sein Augenleiden nicht erlaubt, dass er selbst schreibt. Das Heilmittel von Erastus musste er während des Winters aussetzen. Im Frühling wird er es wieder anwenden. Bei Simio [Simone Simoni?] hat Sturm gelesen, dass Rebhuhngalle bei einem frischen Star ("suffusio recens") hilft. Bittet um Erastus' Urteil über das Heilmittel, und ob ein Star mit gut neun Monaten noch als frisch gelten kann. Solange hat Sturm die Sehkraft auf dem rechten Auge verloren. Auch im linken Auge lässt sie nach. Sturm denkt, dass es sich um eine Alterserscheinung handelt, die nicht behandelbar ist. Sonst fühlt er sich an Körper und Seele wohl. Allerdings überfällt ihn bisweilen die Angst, wenn er an die Schulden der Franzosen denkt. Dies soll Erastus nicht erwähnen, damit es nicht den französischen Pfarrern zum Vorwurf gemacht wird. | ||
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Basisinformationen
Signatur:
-
Zofingen, Stadtbibliothek, StBZ Pa 14:2,85 (83)
Ressourcentyp:
Brief; Autograph; Archivmaterial / Archivdokument
Titel:
Brief an Thomas Erastus / von Joan[nes] Sturmius
Entstehungsangaben:
Northemii, 24 Feb[ruarii] Anno M.D.LXXXII
Entstehungszeit (normiert):
1582.02.24
Verzeichnungsstufe:
Dokument=Item=Pièce
Auflage / Ausgabenvermerk /Entstehungsstufe:
Niederschrift nach Diktat
Physische Beschreibung:
-
2 Doppelbl., 7 S. beschrieben; 33 x 21-21,5 cm
Serie:
Briefsammlung Wolfgang und Abraham Musculus, Bd. 2; 85
Hierarchie/Kontext
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Inhalt und innere Ordnung
Inhalt:
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Sturm schildert seine gegenwärtige Situation. Er hat an das Reichskammergericht appelliert und von diesem Recht bekommen. Nun lebt er unbehelligt auf seinem Landgut [Nordheim bei Marlenheim], allerdings mit einem Publikationsverbot des Rats [von Strassburg]. Sturm sieht sich jedoch genötigt, auf die Angriffe von Jacob Andreae ("iste Nestoreutychianus") zu antworten. Er hat daher beschlossen, seine Schriften nach Neustadt zu bringen und auf die Frühjahrsmesse seine "Syndrome" in fünf Büchern zu veröffentlichen: 1. Mahnrede gegen die Konkordienformel; 2. Lehrschrift zum Abendmahl; 3. und 4. Über die Person Christi; 5. Widerlegung der Autoritäten der Ubiquitätslehre. Einige Freunde raten ihm davon ab und meinen, er dürfe seine Stellung nicht im Stich lassen. Er fühlt sich aber von den Freunden im Stich gelassen, die nicht dafür sorgen, dass ihre Städte mit Gesandtschaften für ihn intervenieren, sondern sich still verhalten, wie es auch der Rat von Strassburg seinen Predigern befohlen hat. Diese halten sich aber nicht daran, sondern lassen den alten Hass wiederaufleben, zum grossen Missfallen der Bürger. Sturm verlässt sich auf Gott und sein Gewissen, weiss aber auch die Unterstützung guter Menschen zu schätzen. Sturm hat erfahren, dass der Württemberger [Ludwig VI. von der Pfalz] zwei Gesandte an den Strassburger Rat geschickt und die Unterschrift der Konkordienformel eingefordert habe. Diese war vom vorjährigen Bürgermeister, Sturms Feind, empfohlen worden. Der Rat hat sich jedoch eine Bedenkfrist genommen. Deswegen will Sturm nach Neustadt, um sich offen zur Sache äussern zu können.
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Sturm kritisiert die Untätigkeit seiner auswärtigen Freunde. Sie sollten dafür sorgen, dass Gesandtschaften ihrer Städte in Strassburg intervenieren. Die gemeinsame Religion ist ein bedeutendes Band zwischen den eidgenössischen Städten und Strassburg. Auf diese Gesandtschaften haben bereits ein Kollege Erastus und er selbst Peter Hübner angesprochen. Die Zeit drängt; der Beitritt von Strassburg zur Konkordienformel hätte katastrophale Folgen im Reich. Dies käme einer Verurteilung der auswärtigen evangelischen Kirchen gleich, insbesondere der eidgenössischen. Diese haben allen Grund, sich gegen die Schande zu wehren, da in Strassburg der Name Zwingli bereits ein Schimpfwort ist. Rat und Bürger glauben diesen Diffamierungen, so dass Andersdenkende schon die Steinigung fürchten müssen. Sturm war versucht, persönlich an die vier evangelischen Orte zu schreiben. Er hält es aber für ratsamer, wenn dies von anderen gemacht wird. Die Gesandten dürfen keinesfalls den Namen von Sturm ins Spiel bringen. Sonst müssten die Angehörigen von Sturm bei den Beratungen in den Ausstand treten. Bittet, eine Abschrift dieses Briefes an [Abraham] Musculus in Bern, an [Rudolf] Gwalther in Zürich und an [Johann Jakob] Grynaeus in Basel zu schicken. Er soll sie daran erinnern, dass es ihre Pflicht ist, hier einzugreifen und den Räten ihrer Stadt klarzumachen, wie bedeutend die Sache ist. Sturm hat mit diesem Brief seine Pflicht getan.
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Sturm musste den Brief leider diktieren, da sein Augenleiden nicht erlaubt, dass er selbst schreibt. Das Heilmittel von Erastus musste er während des Winters aussetzen. Im Frühling wird er es wieder anwenden. Bei Simio [Simone Simoni?] hat Sturm gelesen, dass Rebhuhngalle bei einem frischen Star ("suffusio recens") hilft. Bittet um Erastus' Urteil über das Heilmittel, und ob ein Star mit gut neun Monaten noch als frisch gelten kann. Solange hat Sturm die Sehkraft auf dem rechten Auge verloren. Auch im linken Auge lässt sie nach. Sturm denkt, dass es sich um eine Alterserscheinung handelt, die nicht behandelbar ist. Sonst fühlt er sich an Körper und Seele wohl. Allerdings überfällt ihn bisweilen die Angst, wenn er an die Schulden der Franzosen denkt. Dies soll Erastus nicht erwähnen, damit es nicht den französischen Pfarrern zum Vorwurf gemacht wird.
Anmerkungen
Allgemeine Anmerkung:
Siegelspur
Niederschrift von unbekannter Hand, Signatur von Sturm
Sprache, Schrift:
Lateinisch
Hinweise
Literatur:
-
Abschrift in StBZ Pa 15, S. 267-269
Zugriffs- und Benutzungsbestimmungen
Urheberrecht Metadaten:
Die Katalogdaten stehen unter der Lizenz CC0 zur Weiternutzung zur Verfügung.
Bearbeitungsstand
Interne Bearbeitung:
-
Verzeichnung=Description=Inventaire; Juni 2019; HAN-Katalogisierungsregeln; Clemens Müller
Identifikatoren
Systemnummer:
991170481711205501
Andere Systemnummer:
-
(HAN)000334315DSV05
-
(EXLNZ-41SLSP_NETWORK)991170481711205501
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(41SLSP_UBS)9972422122205504