Brief an Thomas Erastus

Sturm, Johannes
Kurzformat

Brief an Thomas Erastus / von Joan[nes] Sturmius - Northemii , 24 Feb[ruarii] Anno M.D.LXXXII
2 Doppelbl., 7 S. beschrieben : 33 x 21-21,5 cm
  • Zofingen, Stadtbibliothek, StBZ Pa 14:2,85 (83)

LEADER 00000ntmaa2200000 c 4500
001 991170481711205501
005 20240312032341.0
007 cr#|||||||||||
008 180529s1582 fr 00| i lat d
019 |a Exemplarspezifische Aufnahme, gesperrt für Veränderungen und das Anhängen von Signaturen.  |5 HAN/11.11.2020/bmt 
024 7 |a 10.7891/e-manuscripta-114502  |2 doi 
035 |a (HAN)000334315DSV05 
035 |a (EXLNZ-41SLSP_NETWORK)991170481711205501 
035 |a (41SLSP_UBS)9972422122205504  |9 (41SLSP_UBS)9972422122205504 
040 |a CH-001880-7  |b ger  |e HAN-Katalogisierungsregeln 
046 |a s  |c 1582.02.24 
100 1 |a Sturm, Johannes  |d 1507-1589  |0 (DE-588)118757598  |e Verfasser  |4 aut 
245 1 0 |a Brief an Thomas Erastus  |c von Joan[nes] Sturmius 
250 |a Niederschrift nach Diktat 
264 0 |a Northemii  |c 24 Feb[ruarii] Anno M.D.LXXXII 
300 |a 2 Doppelbl., 7 S. beschrieben  |c 33 x 21-21,5 cm 
336 |b txt  |2 rdacontent 
337 |b n  |2 rdamedia 
337 |b c  |2 rdamedia 
338 |b nc  |2 rdacarrier 
338 |b cr  |2 rdacarrier 
351 |c Dokument=Item=Pièce 
490 1 |a Briefsammlung Wolfgang und Abraham Musculus, Bd. 2  |v 85 
500 |a Siegelspur 
500 |a Niederschrift von unbekannter Hand, Signatur von Sturm 
520 |a Sturm schildert seine gegenwärtige Situation. Er hat an das Reichskammergericht appelliert und von diesem Recht bekommen. Nun lebt er unbehelligt auf seinem Landgut [Nordheim bei Marlenheim], allerdings mit einem Publikationsverbot des Rats [von Strassburg]. Sturm sieht sich jedoch genötigt, auf die Angriffe von Jacob Andreae ("iste Nestoreutychianus") zu antworten. Er hat daher beschlossen, seine Schriften nach Neustadt zu bringen und auf die Frühjahrsmesse seine "Syndrome" in fünf Büchern zu veröffentlichen: 1. Mahnrede gegen die Konkordienformel; 2. Lehrschrift zum Abendmahl; 3. und 4. Über die Person Christi; 5. Widerlegung der Autoritäten der Ubiquitätslehre. Einige Freunde raten ihm davon ab und meinen, er dürfe seine Stellung nicht im Stich lassen. Er fühlt sich aber von den Freunden im Stich gelassen, die nicht dafür sorgen, dass ihre Städte mit Gesandtschaften für ihn intervenieren, sondern sich still verhalten, wie es auch der Rat von Strassburg seinen Predigern befohlen hat. Diese halten sich aber nicht daran, sondern lassen den alten Hass wiederaufleben, zum grossen Missfallen der Bürger. Sturm verlässt sich auf Gott und sein Gewissen, weiss aber auch die Unterstützung guter Menschen zu schätzen. Sturm hat erfahren, dass der Württemberger [Ludwig VI. von der Pfalz] zwei Gesandte an den Strassburger Rat geschickt und die Unterschrift der Konkordienformel eingefordert habe. Diese war vom vorjährigen Bürgermeister, Sturms Feind, empfohlen worden. Der Rat hat sich jedoch eine Bedenkfrist genommen. Deswegen will Sturm nach Neustadt, um sich offen zur Sache äussern zu können. 
520 |a Sturm kritisiert die Untätigkeit seiner auswärtigen Freunde. Sie sollten dafür sorgen, dass Gesandtschaften ihrer Städte in Strassburg intervenieren. Die gemeinsame Religion ist ein bedeutendes Band zwischen den eidgenössischen Städten und Strassburg. Auf diese Gesandtschaften haben bereits ein Kollege Erastus und er selbst Peter Hübner angesprochen. Die Zeit drängt; der Beitritt von Strassburg zur Konkordienformel hätte katastrophale Folgen im Reich. Dies käme einer Verurteilung der auswärtigen evangelischen Kirchen gleich, insbesondere der eidgenössischen. Diese haben allen Grund, sich gegen die Schande zu wehren, da in Strassburg der Name Zwingli bereits ein Schimpfwort ist. Rat und Bürger glauben diesen Diffamierungen, so dass Andersdenkende schon die Steinigung fürchten müssen. Sturm war versucht, persönlich an die vier evangelischen Orte zu schreiben. Er hält es aber für ratsamer, wenn dies von anderen gemacht wird. Die Gesandten dürfen keinesfalls den Namen von Sturm ins Spiel bringen. Sonst müssten die Angehörigen von Sturm bei den Beratungen in den Ausstand treten. Bittet, eine Abschrift dieses Briefes an [Abraham] Musculus in Bern, an [Rudolf] Gwalther in Zürich und an [Johann Jakob] Grynaeus in Basel zu schicken. Er soll sie daran erinnern, dass es ihre Pflicht ist, hier einzugreifen und den Räten ihrer Stadt klarzumachen, wie bedeutend die Sache ist. Sturm hat mit diesem Brief seine Pflicht getan. 
520 |a Sturm musste den Brief leider diktieren, da sein Augenleiden nicht erlaubt, dass er selbst schreibt. Das Heilmittel von Erastus musste er während des Winters aussetzen. Im Frühling wird er es wieder anwenden. Bei Simio [Simone Simoni?] hat Sturm gelesen, dass Rebhuhngalle bei einem frischen Star ("suffusio recens") hilft. Bittet um Erastus' Urteil über das Heilmittel, und ob ein Star mit gut neun Monaten noch als frisch gelten kann. Solange hat Sturm die Sehkraft auf dem rechten Auge verloren. Auch im linken Auge lässt sie nach. Sturm denkt, dass es sich um eine Alterserscheinung handelt, die nicht behandelbar ist. Sonst fühlt er sich an Körper und Seele wohl. Allerdings überfällt ihn bisweilen die Angst, wenn er an die Schulden der Franzosen denkt. Dies soll Erastus nicht erwähnen, damit es nicht den französischen Pfarrern zum Vorwurf gemacht wird. 
546 |a Lateinisch 
581 |a Abschrift in StBZ Pa 15, S. 267-269 
583 1 |b Verzeichnung=Description=Inventaire  |c Juni 2019  |f HAN-Katalogisierungsregeln  |k Clemens Müller 
655 7 |a Autograf  |2 gnd-content 
655 7 |a Handschrift  |2 gnd-content 
655 7 |a Briefsammlung  |2 gnd-content 
700 1 |a Erastus, Thomas  |d 1524-1583  |0 (DE-588)118685066  |e Adressat  |4 rcp 
751 |a Marlenheim  |0 (DE-588)4290026-8 
830 0 |a Briefsammlung Wolfgang und Abraham Musculus, Bd. 2  |v 85  |w (HAN)000334162DSV05 
852 4 |b A382  |c 382HS  |j StBZ Pa 14:2,85 (83)  |9 (41SLSP_UBS)9972422122205504 
856 4 1 |u http://dx.doi.org/10.7891/e-manuscripta-114502  |z Online via e-manuscripta 
900 |f HANcollect_this archivgut 
900 |a HANunikat 
900 |f HANemanuscriptazbs 
910 |c Die Katalogdaten stehen unter der Lizenz CC0 zur Weiternutzung zur Verfügung. 
949 |c 382HS  |p 68  |j StBZ Pa 14:2,85 (83)  |b A382  |9 (41SLSP_UBS)9972422122205504 
986 |a (41SLSP_UBS)9972422122205504  |9 (41SLSP_UBS)9972422122205504 

Basisinformationen

Signatur:
  • Zofingen, Stadtbibliothek, StBZ Pa 14:2,85 (83)
Ressourcentyp:
Brief; Autograph; Archivmaterial / Archivdokument
Digitalisat:
Titel:
Brief an Thomas Erastus / von Joan[nes] Sturmius
Entstehungsangaben:
Northemii, 24 Feb[ruarii] Anno M.D.LXXXII
Entstehungszeit (normiert):
1582.02.24
Verzeichnungsstufe:
Dokument=Item=Pièce
Auflage / Ausgabenvermerk /Entstehungsstufe:
Niederschrift nach Diktat
Physische Beschreibung:
  • 2 Doppelbl., 7 S. beschrieben; 33 x 21-21,5 cm
Serie:
Briefsammlung Wolfgang und Abraham Musculus, Bd. 2; 85

Sucheinstiege

Person:
Ort (normiert):
Ort:
Formschlagwort:

Hierarchie/Kontext

Wird geladen...

Inhalt und innere Ordnung

Inhalt:
  • Sturm schildert seine gegenwärtige Situation. Er hat an das Reichskammergericht appelliert und von diesem Recht bekommen. Nun lebt er unbehelligt auf seinem Landgut [Nordheim bei Marlenheim], allerdings mit einem Publikationsverbot des Rats [von Strassburg]. Sturm sieht sich jedoch genötigt, auf die Angriffe von Jacob Andreae ("iste Nestoreutychianus") zu antworten. Er hat daher beschlossen, seine Schriften nach Neustadt zu bringen und auf die Frühjahrsmesse seine "Syndrome" in fünf Büchern zu veröffentlichen: 1. Mahnrede gegen die Konkordienformel; 2. Lehrschrift zum Abendmahl; 3. und 4. Über die Person Christi; 5. Widerlegung der Autoritäten der Ubiquitätslehre. Einige Freunde raten ihm davon ab und meinen, er dürfe seine Stellung nicht im Stich lassen. Er fühlt sich aber von den Freunden im Stich gelassen, die nicht dafür sorgen, dass ihre Städte mit Gesandtschaften für ihn intervenieren, sondern sich still verhalten, wie es auch der Rat von Strassburg seinen Predigern befohlen hat. Diese halten sich aber nicht daran, sondern lassen den alten Hass wiederaufleben, zum grossen Missfallen der Bürger. Sturm verlässt sich auf Gott und sein Gewissen, weiss aber auch die Unterstützung guter Menschen zu schätzen. Sturm hat erfahren, dass der Württemberger [Ludwig VI. von der Pfalz] zwei Gesandte an den Strassburger Rat geschickt und die Unterschrift der Konkordienformel eingefordert habe. Diese war vom vorjährigen Bürgermeister, Sturms Feind, empfohlen worden. Der Rat hat sich jedoch eine Bedenkfrist genommen. Deswegen will Sturm nach Neustadt, um sich offen zur Sache äussern zu können.
  • Sturm kritisiert die Untätigkeit seiner auswärtigen Freunde. Sie sollten dafür sorgen, dass Gesandtschaften ihrer Städte in Strassburg intervenieren. Die gemeinsame Religion ist ein bedeutendes Band zwischen den eidgenössischen Städten und Strassburg. Auf diese Gesandtschaften haben bereits ein Kollege Erastus und er selbst Peter Hübner angesprochen. Die Zeit drängt; der Beitritt von Strassburg zur Konkordienformel hätte katastrophale Folgen im Reich. Dies käme einer Verurteilung der auswärtigen evangelischen Kirchen gleich, insbesondere der eidgenössischen. Diese haben allen Grund, sich gegen die Schande zu wehren, da in Strassburg der Name Zwingli bereits ein Schimpfwort ist. Rat und Bürger glauben diesen Diffamierungen, so dass Andersdenkende schon die Steinigung fürchten müssen. Sturm war versucht, persönlich an die vier evangelischen Orte zu schreiben. Er hält es aber für ratsamer, wenn dies von anderen gemacht wird. Die Gesandten dürfen keinesfalls den Namen von Sturm ins Spiel bringen. Sonst müssten die Angehörigen von Sturm bei den Beratungen in den Ausstand treten. Bittet, eine Abschrift dieses Briefes an [Abraham] Musculus in Bern, an [Rudolf] Gwalther in Zürich und an [Johann Jakob] Grynaeus in Basel zu schicken. Er soll sie daran erinnern, dass es ihre Pflicht ist, hier einzugreifen und den Räten ihrer Stadt klarzumachen, wie bedeutend die Sache ist. Sturm hat mit diesem Brief seine Pflicht getan.
  • Sturm musste den Brief leider diktieren, da sein Augenleiden nicht erlaubt, dass er selbst schreibt. Das Heilmittel von Erastus musste er während des Winters aussetzen. Im Frühling wird er es wieder anwenden. Bei Simio [Simone Simoni?] hat Sturm gelesen, dass Rebhuhngalle bei einem frischen Star ("suffusio recens") hilft. Bittet um Erastus' Urteil über das Heilmittel, und ob ein Star mit gut neun Monaten noch als frisch gelten kann. Solange hat Sturm die Sehkraft auf dem rechten Auge verloren. Auch im linken Auge lässt sie nach. Sturm denkt, dass es sich um eine Alterserscheinung handelt, die nicht behandelbar ist. Sonst fühlt er sich an Körper und Seele wohl. Allerdings überfällt ihn bisweilen die Angst, wenn er an die Schulden der Franzosen denkt. Dies soll Erastus nicht erwähnen, damit es nicht den französischen Pfarrern zum Vorwurf gemacht wird.

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkung:
Siegelspur
Niederschrift von unbekannter Hand, Signatur von Sturm
Sprache, Schrift:
Lateinisch

Hinweise

Literatur:
  • Abschrift in StBZ Pa 15, S. 267-269

Zugriffs- und Benutzungsbestimmungen

Urheberrecht Metadaten:
Die Katalogdaten stehen unter der Lizenz CC0 zur Weiternutzung zur Verfügung.

Bearbeitungsstand

Interne Bearbeitung:
  • Verzeichnung=Description=Inventaire; Juni 2019; HAN-Katalogisierungsregeln; Clemens Müller

Identifikatoren

Systemnummer:
991170481711205501
Andere Systemnummer:
  • (HAN)000334315DSV05
  • (EXLNZ-41SLSP_NETWORK)991170481711205501
  • (41SLSP_UBS)9972422122205504
Digital Object Identifier:
Quelle: