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1
Ein schöner Spruch Von der hochloblichen Eydtgnossschafft
[1620?]
[Schweiz]
:
[Verlag nicht ermittelbar]
Luzern, ZHB
,
F2.118.f.8 (K21)
(
Bestellbar unter Signatur: F2.118.f.8 (K1)
)
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2
Wir der Schultheiss vnd Raht, auch der grosse Raht, so man nennet die hundert, der Statt Lucern, thund kund vnd zu wissen offentlich hiemit: Das Vns mit sehr hohem befrembden vnd bedawren gründtlich vorkommt, vnd zuverstehen geben worden: Was gestallten, auff der sich gegenwärtiger Zeit, zu Baden im Ergäw haltenden Tagleystung aller Dreyzehen Orthen Hochlöbl. Eydtgnossschafft ...
[1655]
[Luzern]
:
[Verlag nicht ermittelbar]
Luzern, ZHB
,
F2.118.f.8 (K3)
(
Bestellbar unter Signatur: F2.118.f.8 (K1)
)
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3
[Friedensmanifest nach 1. Villmergenkrieg]
:
[geben auss unserem Raht, den 10. Tag Mertzen 1656]
[Rat der Stadt Luzern]
[1656]
[Luzern]
:
[Verlag nicht ermittelbar]
Luzern, ZHB
,
F2.118.f.8 (K10)
(
Bestellbar unter Signatur: F2.118.f.8 (K1)
)
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4
Schultheiss und Raht der Statt Lucern.
:
Unser gnädig-geneigten Willen sambt allem Guten zuvor, Ehrsamme, Ehrbare, besonders Liebe, und Getreue. : Es stehet mit höchstem Unserem Misslieb und Bedauren Uns zu vernemmen; wie das wegen, vorgenommener Verbannung dess gegen Uns sich aufflenend und ungehorsamb erzeigten Pfarherrn zu Udligenschwil gar seltzsamme, ja so gar ergerliche Reden und Verlündungen theils gegen Uns, theils in ansechen unseres heiligen allein seeligmachenden Glaubens selbsten, zur Befremdung aussländisch- und inheimischer ehrbahren Leuthen, von etwelchen Unfridsammen, sollen aussgestreuwet, auch under der hand auff die Pann gebracht werden.
[1725]
[Luzern]
:
[Verlag nicht ermittelbar]
Luzern, ZHB
,
G3.1205.ag.8 (K1)
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5
Tags-Ordnung und Ubungen eines Christen IHS nach Anleitung der Heiligen Mission
1742
Gedruckt zu Lucern
:
bey Jost Frantz Jac. Wyssing
Luzern, ZHB
,
V.c 170
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6
Auslegung des Eydt-Schwuhrs, Nach denen heiligen Lehreren, mit ernstlicher Bedeutung und Wahrnung eines falschen Eydts
1747
Lucern
:
Getruckt bey Joseph Christoff Rüttimann, Statt-Buchtrucker
Luzern, ZHB
,
138.4 (K29)
(
Bestellbar unter Signatur: 138.4 (K1)
)
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7
Formula votiva Sodalium.
[um 1760]
[Luzern]
:
[Verlag nicht ermittelbar]
Luzern, ZHB
,
G6.615.s.8
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8
Auf Hochen Befelch U. G. G. Herren und Oberen hat das Lobliche Collegium Medico-Chirurgicum nach erhaltenem umständlichen Nachricht von Herrn Dr. Mengis, betreffend die zu Willisau und umligenden Orten grassirende rothe Ruhr, ihres Gutachten dahin stellen, und zu Hoch-Deroselben Handen in aller Unterthänigkeit einhändigen wollen
Lang, Collegii Secretarius
1771
Luzern
:
[Verlag nicht ermittelbar]
Luzern, ZHB
,
M.938.8 (K1)
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9
Wir Schultheiss und Rath der Stadt Lucern. Unsern Gnädig-geneigten Willen samt allem Guten zuvor; Ehrsamme, Ehrbare, besonders Liebe und Getreue: Nachdem Uns ganz missliebig zu vernehmen gekommen, wie dass auf der Landschaft eine ziemlich kostbare Kleidertracht bey Mann- und Weibspersonen iemehr und mehr einzureissen beginne ...
[1773]
[Luzern]
:
[Verlag nicht ermittelbar]
Luzern, ZHB
,
138.4 (K21)
(
Bestellbar unter Signatur: 138.4 (K1)
)
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10
Wir Schultheiss und Rath, der Stadt Lucern. Unsern Gnädig-geneigten Willen samt allem Guten zuvor; Ehrsamme, Ehrbare, besonders Liebe und Getreue: Wann unsern oberkeitlichen Pflichten vorzüglich obgelegen, die möglichste Sorgfalt dahin zu verwenden, dass die Ehre Gottes auf das beflissenste befördert, und zu dem Ende die Jugend in denjenigen christkatholischen Glaubensgründen in ihrer Blühe unterrichtet werde, ...
[1776]
[Luzern]
:
[Verlag nicht ermittelbar]
Luzern, ZHB
,
138.4 (K22)
(
Bestellbar unter Signatur: 138.4 (K1)
)
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11
Zusatz und Erläuterung Ad Tit. XI. Von der Erb- und Sippschaft aus der Seiten, ad § IV. Den 19ten Aprills 1776. von Ugghrn. und Oberen Schultheiss, Räth und Hundert, abgehört, und bestätet
[1776]
[Luzern]
:
[Verlag nicht ermittelbar]
Luzern, ZHB
,
138.4 (K26)
(
Bestellbar unter Signatur: 138.4 (K1)
)
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12
Wir Schultheiss und Rath der Stadt Lucern. Unsern Gnädig-geneigten Willen, samt allem Guten zuvor: Ehrsamme, Ehrbare, insonders Liebe und Getreue. Da die ohnabänderliche Handhabung der Handelschaft und Spinnerey, von Unserer landesväterlichen zum allgemeinen Nutzen aller liebe Angehörigen abzielende Sorgfalt, allerdings erfodert ...
[1777]
[Luzern]
:
[Verlag nicht ermittelbar]
Luzern, ZHB
,
138.4 (K22a)
(
Bestellbar unter Signatur: 138.4 (K1)
)
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13
Wir Schultheiss und Rath, wie auch der Grosse Rath, so man nennet die Hundert der Stadt Lucern. Unsern gnädig-geneigten Willen samt allem Guten zuvor: Ehrsamme, Ehrbare, insbesonders Liebe und Getreue. Der so sehr überhand nehmende Misbrauch aller Gattung gebrannter Wässer, die ohne Unterschied weder des Alters, weder der Personen, noch der Gesundheits-Umständen, zum grössten Verderben des Leibs ...
[1777]
Luzern
:
[Verlag nicht ermittelbar]
Luzern, ZHB
,
138.4 (K20)
(
Bestellbar unter Signatur: 138.4 (K1)
)
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14
Wir Schultheiss und Rath der Stadt Luzern. Unsern Gnädig-geneigten Willen, samt allem Guten zuvor: Ehrsamme, Ehrbare, besonders Liebe und Getreue. Demnach Wir in landesväterlicher Beherzigung, was das Wohlseyn Unsrer Stadt und Landschaft am besten befördern möchte, Uns den gegenwärtigen Zustand der s. v. Viehhandlung abermalen vorlegen lassen ...
[1778]
[Luzern]
:
[Verlag nicht ermittelbar]
Luzern, ZHB
,
138.4 (K23)
(
Bestellbar unter Signatur: 148.4 (K1)
)
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15
Wir Schultheiss und Rath, der Stadt Lucern. Unsern Gnädig-geneigten Willen, samt allem Guten zuvor: Ehrsamme, Ehrbare, besonders Liebe und Getreue. Da Jhro Hochfürstliche Gnaden Unser Bischöfliche Seelenhirt auf Unser voheriges Ansuchen unterm 4ten Junii des verflossnen Jahrs ein vor Uns aufgelegt wordenes offenes Patent zu Stadt und Unserer ganzen Landschaft verkünden, und an alle Kirchenthüren anschlagen lassen, darinnen diejenige Täge enthalten sind, die einst zwar als Festtäge gefeyert wurden, ...
[1779]
[Luzern]
:
[Verlag nicht ermittelbar]
Luzern, ZHB
,
138.4 (K24)
(
Bestellbar unter Signatur: 138.4 (K1)
)
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16
Zusatz und Erläuterung Ad Tit. XXXVII. Ordnung Wegen den Ganten, Auffählen, und wegen Vorzug Rechtens an den selbigen Um fahrend Gut. ad §. IV. Den 3ten Hornungs 1781. von Ugghrn. und Obern Schultheiss, Räth und Hundert, abgehört, und bestätet
[1781]
[Luzern]
:
[Verlag nicht ermittelbar]
Luzern, ZHB
,
138.4 (K28)
(
Bestellbar unter Signatur: 138.4 (K1)
)
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17
Instruction Für einen jeweiligen Herrn Seckelmeister. Jn Zeit einer Feurs-Noth in der Stadt, wird dem Hochgeachten, Wohledelgebohren Herrn Seckelmeister ... so bald Er aufgeweckt, ...
Kanzley Luzern
[1781]
[Luzern]
:
[Verlag nicht ermittelbar]
Luzern, ZHB
,
138.4 (K35)
(
Bestellbar unter Signatur: 138.4 (K1)
)
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18
Wir Schultheiss und Rath wie auch der grosse Rath, so man nennet die Hundert der Stadt Luzern. Unsern gnädig geneigten Willen, samt allem Guten zuvor. Ehrsamme, Ehrbare, insonders Liebe und Getreue. Das Uns ab Seiten Unsers Stadtgerichts der Bericht gefallen, dass seit geraumer Zeit hie und da mit an- und austreiben der Pfändung im Fahrenden, oder des guten Guldens über Liegendes ungelich verfahren, und benanntlich öfters das Schutzungs-Geld, ...
[1795]
[Luzern]
:
[Verlag nicht ermittelbar]
Luzern, ZHB
,
138.4 (K27)
(
Bestellbar unter Signatur: 138.4 (K1)
)
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19
[<<Le>> Repas Champetre.]
[Dessiné par G. Lory fils]
Lory, Gabriel
1829
1 Zeichnung
Luzern, ZHB
,
LSb.3.2.1
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20
Landsturmlied
[um 1840]
[Schweiz]
:
[Verlag nicht ermittelbar]
Luzern, ZHB
,
3033.8 (K18)
(
Bestellbar unter Signatur: 3033.8 (K1)
)
Luzern, ZHB
,
18767.8:46
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