Brief an Clemens Hörr

Kessler, Johannes
Kurzformat

Brief an Clemens Hörr / von Joann Kessler - Sant Gallen , 22 Sept[ember] [15]70
1 Bl. : 32 x 21 cm
  • St. Gallen, KB Vadiana SG, VadSlg Ms 39:34

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520 |a Die Antwort auf Hörs Anfrage [wegen der Wiederverheiratung einer Frau, deren Gatte verschollen ist; VadSlg Ms 39:33], fällt nicht schwer. Da der abwesende Gatte seine Pflicht nicht erfüllt, ist sie berechtigt, sich wieder zu verheiraten. Allerdings hätte sie sich formell scheiden lassen müssen, bevor sie mit einem anderen Mann Kinder gezeugt hat. Die Schuld trägt aber der ehemalige Mann, der dies durch die Vernachlässigung der ehelichen Pflicht ermöglicht hat. Es stellt sich aber die Frage, ob der neue Mann schon zur Zeit, als der ehemalige Mann noch im Haus der Frau war, ein Verhältnis mit ihr hatte und damit dessen Aufgeben der Ehe verursacht haben könnte. Weiter ist festzustellen, nach welcher Frist nach dem Abgang des ersten Mannes die Kinder gezeugt wurden. Je nachdem könnte die Frau keine öffentliche Lossprechung ("Entschandung") erwarten, da dies ein schlechtes Beispiel gäbe. Falls es sich aber wie von Hör beschrieben verhält, soll sich die Frau öffentlich verkünden lassen, damit gegebenenfalls Einspruch [gegen die neue Ehe] von der Obrigkeit oder Privatpersonen erhoben werden könnte. Im Übrigen soll Hör nach seiner Einsicht verfahren. Grüsst Hör und seine Ehefrau und bestellt Grüsse von den Kollegen, seiner Frau und seinen Söhnen. 
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Basisinformationen

Signatur:
  • St. Gallen, KB Vadiana SG, VadSlg Ms 39:34
Ressourcentyp:
Brief; Autograph; Archivmaterial / Archivdokument
Digitalisat:
Titel:
Brief an Clemens Hörr / von Joann Kessler
Entstehungsangaben:
Sant Gallen, 22 Sept[ember] [15]70
Entstehungszeit (normiert):
1570.09.22
Verzeichnungsstufe:
Dokument=Item=Pièce
Physische Beschreibung:
  • 1 Bl.; 32 x 21 cm
Serie:
Vadianische Briefsammlung, Bd. 10; 34

Sucheinstiege

Person:
Ort (normiert):
Ort:
Formschlagwort:

Hierarchie/Kontext

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Inhalt und innere Ordnung

Inhalt:
  • Die Antwort auf Hörs Anfrage [wegen der Wiederverheiratung einer Frau, deren Gatte verschollen ist; VadSlg Ms 39:33], fällt nicht schwer. Da der abwesende Gatte seine Pflicht nicht erfüllt, ist sie berechtigt, sich wieder zu verheiraten. Allerdings hätte sie sich formell scheiden lassen müssen, bevor sie mit einem anderen Mann Kinder gezeugt hat. Die Schuld trägt aber der ehemalige Mann, der dies durch die Vernachlässigung der ehelichen Pflicht ermöglicht hat. Es stellt sich aber die Frage, ob der neue Mann schon zur Zeit, als der ehemalige Mann noch im Haus der Frau war, ein Verhältnis mit ihr hatte und damit dessen Aufgeben der Ehe verursacht haben könnte. Weiter ist festzustellen, nach welcher Frist nach dem Abgang des ersten Mannes die Kinder gezeugt wurden. Je nachdem könnte die Frau keine öffentliche Lossprechung ("Entschandung") erwarten, da dies ein schlechtes Beispiel gäbe. Falls es sich aber wie von Hör beschrieben verhält, soll sich die Frau öffentlich verkünden lassen, damit gegebenenfalls Einspruch [gegen die neue Ehe] von der Obrigkeit oder Privatpersonen erhoben werden könnte. Im Übrigen soll Hör nach seiner Einsicht verfahren. Grüsst Hör und seine Ehefrau und bestellt Grüsse von den Kollegen, seiner Frau und seinen Söhnen.

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkung:
Adressat: Dem eerwirdigen herren Clemens Hörr, Predicanten zu Arbon
Absender: Ü[wer] W[illiger] Joann Kessler
Sprache, Schrift:
Deutsch

Geschichte

Ehemalige Signatur:
Ehemalige Signatur: Standort: Stadtbibliothek St. Gallen, Handschriften. Signatur: Epistolae Tom. X:34; Epistolae Tom. X:34

Hinweise

Bibliographischer Nachweis:
  • Kammerer, Vadianische Briefsammlung, Isny 1958 (VadSlg Ms 29b), S. 219
Literatur:
  • Regest in: Johannes Kesslers Sabbata : mit kleineren Schriften und Briefen / unter Mitw. v. Emil Egli und Rudolf Schoch hrsg. v. Historischen Verein des Kantons St. Gallen. - St. Gallen : Fehr, 1902, Nr. 118, S. 674

Zugriffs- und Benutzungsbestimmungen

Zugangsbestimmungen:
  • Es gelten die Benutzungsbestimmungen für den Sonderlesesaal
Urheberrecht Metadaten:
Die Katalogdaten stehen unter der Lizenz CC0 zur Weiternutzung zur Verfügung.

Bearbeitungsstand

Interne Bearbeitung:
  • Verzeichnung=Description=Inventaire; Dezember 2018; HAN-Katalogisierungsregeln; Vollständige Rekatalogisierung nach Kammerer mit Ergänzungen; Clemens Müller

Identifikatoren

Systemnummer:
991170525581805501
Andere Systemnummer:
  • (HAN)000344125DSV05
  • (EXLNZ-41SLSP_NETWORK)991170525581805501
  • (41SLSP_UBS)9972440989805504
Quelle: