Brief an Abrahamus Musculus

Stumpf, Johann Rudolf
Kurzformat

Brief an Abrahamus Musculus / von [Joannes Rodolphus] Stumphius - Tigur[i] , 16. Decemb[ris] Anno 1588
1 Doppelbl., 3 S. beschrieben : 32 x 21 cm
  • Zofingen, Stadtbibliothek, StBZ Pa 14:2,118 (116)

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490 1 |a Briefsammlung Wolfgang und Abraham Musculus, Bd. 2  |v 118 
500 |a Siegelspur 
520 |a Der Zürcher Stadtschreiber ("archigrammateus") hat gemeldet, dass er den Ratsboten ("tabellio publicus") nach Bern schickt. Stumpf benutzt diese Gelegenheit, um an Musculus zu schreiben. Man hat in Zürich erfahren, dass Bern von der Pest heimgesucht wird. Stumpf erkundigt sich nach der Gesundheit der Kollegen und deren Familien. [Johann Jakob] Grynaeus hat berichtet, dass die Landesherren [Ludwig und Friedrich I.] von Württemberg Musculus und andere Theologen auf Anstiften von Jacob Andreae ("Vulcanus Suevicus") vorgeladen haben, und wie der Rat von Bern darauf geantwortet hat. Man wundert sich über die Energie der Württemberger in dieser Sache, während sie sich beim Schutz ihrer Untertanen in Montbéliard gegen die Spanier und Guisen als feige erweisen. Jene Maulhelden ("Thrasones") konnten das von Herzog Christoph von Württemberg und Kurfürst August von Sachsen autorisierte Bergische Buch ("Pandora Bergensis"), das von den anderen Fürsten und Theologen abgelehnt wurde, nicht verteidigen. Auch der öffentlichen Anklage der Heidelberger Theologen gegen die Fälschung der Akten des Maulbronner Religionsgesprächs ("Acta Mulbrunnensia") und der Antwort von [Theodor] Beza auf die verfälschten Akten des Religionsgesprächs von Montbéliard ("Acta Mompelgardensia") konnten sie nichts entgegensetzen. 
520 |a Nun wenden sich die Würrttemberger gegen Musculus, um damit die Eintracht der [evangelischen] Kirchen der Eidgenossenschaft zu stören. Als Anlass benutzen sie den Streit mit dem Lästerer ("Thersites") [Samuel] Huber, den sie zusammen mit seinem Lutheranismus wieder in Bern ins Amt bringen wollen. Dies wird aus dem Brief deutlich, den der Tübinger [Samuel] Heiland ("Heillandus") an Stucki geschickt hat. Heiland schrieb, Andreae ("cancellarius noster") sei nicht aus eigenem Antrieb, sondern auf Geheiss der Landesherren von Württemberg nach Bern gereist, um sie gegen die Klage von Musculus zu verteidigen. Bei dieser Gelegenheit hoffte man, den alten Abendmahlsstreit beizulegen. Andreae sei vom Rat von Bern bei seiner Erklärung der strittigen Punkte aufmerksam angehört und die Darstellung seiner Abendmahlslehre sei von einigen Mitgliedern des Rats mit Beifall aufgenommen worden. In der Zwischenzeit sei Huber sein Gast gewesen. Dieser habe beteuert, nur im äussersten Notfall über seinen Streit mit Bern zu publizieren. Er habe zweimal in Tübingen gepredigt. Nun habe er das Pfarramt in Derendingen zugewiesen erhalten. 
520 |a Heiland warnte Stucki, sich auf die Seite von Musculus zu stellen, da er so selbst in Schwierigkeiten geraten würde. Stumpf wundert sich über die Dreistigkeit, mit der sie zur Unterwürfigkeit gegenüber ausländischen Potentaten gebracht werden sollten. Das haben bisher nicht einmal päpstliche Bullen und die Drohungen von Kaisern und Königen zustande gebracht. Stumpf empfiehlt, dass [Theodor] Beza und Musculus eine Versammlung aller evangelischen Kirchen einberufen. Vor einer solchen hätten die Gegner Respekt. Der Zürcher Ratsherr Kaspar Schmid hat vor einiger Zeit Huber in Tübingen getroffen. Dieser beschimpfte die Berner und wurde schliesslich von Schmid in die Flucht getrieben [vgl. Pa 14:2, 105 (103)]. Die Berner Unterstützer von Huber mögen nun dort die Wiederherstellung ihrer Ehre einfordern. Es wäre zu begrüssen, wenn Grynaeus die Basler zur Unterzeichnung der Helvetischen Konfession bewegen könnte, was sie unter [Simon] Sulzer verweigerten. Sendet Segenswünsche an Musculus, seine Kollegen und deren Angehörigen. 
546 |a Lateinisch 
581 |a Abschrift in StBZ Pa 15, S. 296-297 
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Basisinformationen

Signatur:
  • Zofingen, Stadtbibliothek, StBZ Pa 14:2,118 (116)
Ressourcentyp:
Buchhandschrift; Brief; Autograph; Archivmaterial / Archivdokument
Digitalisat:
Titel:
Brief an Abrahamus Musculus / von [Joannes Rodolphus] Stumphius
Entstehungsangaben:
Tigur[i], 16. Decemb[ris] Anno 1588
Entstehungszeit (normiert):
1588.12.16
Verzeichnungsstufe:
Dokument=Item=Pièce
Physische Beschreibung:
  • 1 Doppelbl., 3 S. beschrieben; 32 x 21 cm
Serie:
Briefsammlung Wolfgang und Abraham Musculus, Bd. 2; 118

Sucheinstiege

Person:
Ort (normiert):
Ort:
Formschlagwort:

Hierarchie/Kontext

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Inhalt und innere Ordnung

Inhalt:
  • Der Zürcher Stadtschreiber ("archigrammateus") hat gemeldet, dass er den Ratsboten ("tabellio publicus") nach Bern schickt. Stumpf benutzt diese Gelegenheit, um an Musculus zu schreiben. Man hat in Zürich erfahren, dass Bern von der Pest heimgesucht wird. Stumpf erkundigt sich nach der Gesundheit der Kollegen und deren Familien. [Johann Jakob] Grynaeus hat berichtet, dass die Landesherren [Ludwig und Friedrich I.] von Württemberg Musculus und andere Theologen auf Anstiften von Jacob Andreae ("Vulcanus Suevicus") vorgeladen haben, und wie der Rat von Bern darauf geantwortet hat. Man wundert sich über die Energie der Württemberger in dieser Sache, während sie sich beim Schutz ihrer Untertanen in Montbéliard gegen die Spanier und Guisen als feige erweisen. Jene Maulhelden ("Thrasones") konnten das von Herzog Christoph von Württemberg und Kurfürst August von Sachsen autorisierte Bergische Buch ("Pandora Bergensis"), das von den anderen Fürsten und Theologen abgelehnt wurde, nicht verteidigen. Auch der öffentlichen Anklage der Heidelberger Theologen gegen die Fälschung der Akten des Maulbronner Religionsgesprächs ("Acta Mulbrunnensia") und der Antwort von [Theodor] Beza auf die verfälschten Akten des Religionsgesprächs von Montbéliard ("Acta Mompelgardensia") konnten sie nichts entgegensetzen.
  • Nun wenden sich die Würrttemberger gegen Musculus, um damit die Eintracht der [evangelischen] Kirchen der Eidgenossenschaft zu stören. Als Anlass benutzen sie den Streit mit dem Lästerer ("Thersites") [Samuel] Huber, den sie zusammen mit seinem Lutheranismus wieder in Bern ins Amt bringen wollen. Dies wird aus dem Brief deutlich, den der Tübinger [Samuel] Heiland ("Heillandus") an Stucki geschickt hat. Heiland schrieb, Andreae ("cancellarius noster") sei nicht aus eigenem Antrieb, sondern auf Geheiss der Landesherren von Württemberg nach Bern gereist, um sie gegen die Klage von Musculus zu verteidigen. Bei dieser Gelegenheit hoffte man, den alten Abendmahlsstreit beizulegen. Andreae sei vom Rat von Bern bei seiner Erklärung der strittigen Punkte aufmerksam angehört und die Darstellung seiner Abendmahlslehre sei von einigen Mitgliedern des Rats mit Beifall aufgenommen worden. In der Zwischenzeit sei Huber sein Gast gewesen. Dieser habe beteuert, nur im äussersten Notfall über seinen Streit mit Bern zu publizieren. Er habe zweimal in Tübingen gepredigt. Nun habe er das Pfarramt in Derendingen zugewiesen erhalten.
  • Heiland warnte Stucki, sich auf die Seite von Musculus zu stellen, da er so selbst in Schwierigkeiten geraten würde. Stumpf wundert sich über die Dreistigkeit, mit der sie zur Unterwürfigkeit gegenüber ausländischen Potentaten gebracht werden sollten. Das haben bisher nicht einmal päpstliche Bullen und die Drohungen von Kaisern und Königen zustande gebracht. Stumpf empfiehlt, dass [Theodor] Beza und Musculus eine Versammlung aller evangelischen Kirchen einberufen. Vor einer solchen hätten die Gegner Respekt. Der Zürcher Ratsherr Kaspar Schmid hat vor einiger Zeit Huber in Tübingen getroffen. Dieser beschimpfte die Berner und wurde schliesslich von Schmid in die Flucht getrieben [vgl. Pa 14:2, 105 (103)]. Die Berner Unterstützer von Huber mögen nun dort die Wiederherstellung ihrer Ehre einfordern. Es wäre zu begrüssen, wenn Grynaeus die Basler zur Unterzeichnung der Helvetischen Konfession bewegen könnte, was sie unter [Simon] Sulzer verweigerten. Sendet Segenswünsche an Musculus, seine Kollegen und deren Angehörigen.

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkung:
Siegelspur
Sprache, Schrift:
Lateinisch

Hinweise

Literatur:
  • Abschrift in StBZ Pa 15, S. 296-297

Zugriffs- und Benutzungsbestimmungen

Urheberrecht Metadaten:
Die Katalogdaten stehen unter der Lizenz CC0 zur Weiternutzung zur Verfügung.

Bearbeitungsstand

Interne Bearbeitung:
  • Verzeichnung=Description=Inventaire; Juni 2019; HAN-Katalogisierungsregeln; Clemens Müller

Identifikatoren

Systemnummer:
991170481695105501
Andere Systemnummer:
  • (HAN)000334433DSV05
  • (EXLNZ-41SLSP_NETWORK)991170481695105501
  • (41SLSP_UBS)9972422607005504
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Quelle: