Brief an Abrahamus Musculus

Hory, Blaise
Kurzformat

Brief an Abrahamus Musculus / von B[lasius] Horicaeus - Ligertini , 4 Febr[uarii] 1591
1 Doppelbl., 3 S. beschrieben : 32,5 x 21,5 cm
  • Zofingen, Stadtbibliothek, StBZ Pa 14:1,196 (206)

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500 |a Inhaltsangabe unter dem Brieftext S. 3 von späterer Hand: Excusatio, quod coram senatu defenderit medicum Italum, qui impraegnaverit consulis filiam. 
520 |a Hory hat den Antwortbrief von Musculus vier Tage nach dem Briefdatum erhalten. Musculus ist ihm noch immer freundschaftlich verbunden, da er sich um seinen Ruf sorgt. Hory ist sicher, dass Musculus ihn verteidigen wird, wenn er die Ursache der Anfeindungen versteht. Hory ist seit zwei Jahren mit dem italienischen Arzt [N.] befreundet, der wegen seines Glaubens in Venedig und Mailand eingekerkert war. Er verdankt dessen ärztlicher Kunst viel, da dieser seine kranke Frau geheilt hat. Nun gibt es Gerüchte, dass der Arzt mit der Tochter des Bürgermeisters ein Liebesverhältnis habe. Hory hat ihn zusammen mit dem Pfarrer Grégoire [Michaud] von La Neuveville ("Neapolis") mündlich und schriftlich auf dieses Fehlverhalten angesprochen. Der Arzt bestritt das Verhältnis und gab glaubhaft an, er habe der besagten Frau lediglich auf die Empfehlung von deren Vater hin eine grosse Geldsumme geliehen und stehe sonst in keiner Verbindung mit ihr. 
520 |a Inzwischen zeigten sich an der Frau Zeichen der Schwangerschaft. Nach den Gerüchten war sie vom Arzt, einem Bündner ("Rhetus"), einem Freiburger oder einem anderen bei einem Kuraufenthalt in Leukerbad ("thermae Sedunenses") geschwängert worden. Als sie deswegen aus Ligerz floh, wurde der Arzt vor den Rat gerufen. Er bat Hory um Unterstützung, da er der deutschen Sprache zu wenig mächtig sei. Hory vertrat ihn vor dem Rat, ebenso später Michaud. Es wurde entschieden, die Sache genauer zu untersuchen und den Arzt im Fall der Feststellung seiner Schuld angemessen zu bestrafen, In keiner Weise hat Hory ihn oder seine angebliche Missetat verteidigt. Der Denunziant, der diese Verleumdung Musculus mitgeteilt hat, wurde wahrscheinlich von Rachsucht gegen den Arzt motiviert. Hory ist überzeugt, korrekt gehandelt zu haben, fügt sich aber gerne dem Rat von Musculus, falls er anderer Meinung ist. Sendet Segenswünsche an Musculus und dessen Angehörige. 
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581 |a Abschrift in StBZ Pa 15, S. 160-161 
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Basisinformationen

Signatur:
  • Zofingen, Stadtbibliothek, StBZ Pa 14:1,196 (206)
Ressourcentyp:
Buchhandschrift; Brief; Autograph; Archivmaterial / Archivdokument
Digitalisat:
Titel:
Brief an Abrahamus Musculus / von B[lasius] Horicaeus
Entstehungsangaben:
Ligertini, 4 Febr[uarii] 1591
Entstehungszeit (normiert):
1591.02.04
Verzeichnungsstufe:
Dokument=Item=Pièce
Physische Beschreibung:
  • 1 Doppelbl., 3 S. beschrieben; 32,5 x 21,5 cm
Serie:
Briefsammlung Wolfgang und Abraham Musculus, Bd. 1; 196

Sucheinstiege

Person:
Ort (normiert):
Ort:
Formschlagwort:

Hierarchie/Kontext

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Inhalt und innere Ordnung

Inhalt:
  • Hory hat den Antwortbrief von Musculus vier Tage nach dem Briefdatum erhalten. Musculus ist ihm noch immer freundschaftlich verbunden, da er sich um seinen Ruf sorgt. Hory ist sicher, dass Musculus ihn verteidigen wird, wenn er die Ursache der Anfeindungen versteht. Hory ist seit zwei Jahren mit dem italienischen Arzt [N.] befreundet, der wegen seines Glaubens in Venedig und Mailand eingekerkert war. Er verdankt dessen ärztlicher Kunst viel, da dieser seine kranke Frau geheilt hat. Nun gibt es Gerüchte, dass der Arzt mit der Tochter des Bürgermeisters ein Liebesverhältnis habe. Hory hat ihn zusammen mit dem Pfarrer Grégoire [Michaud] von La Neuveville ("Neapolis") mündlich und schriftlich auf dieses Fehlverhalten angesprochen. Der Arzt bestritt das Verhältnis und gab glaubhaft an, er habe der besagten Frau lediglich auf die Empfehlung von deren Vater hin eine grosse Geldsumme geliehen und stehe sonst in keiner Verbindung mit ihr.
  • Inzwischen zeigten sich an der Frau Zeichen der Schwangerschaft. Nach den Gerüchten war sie vom Arzt, einem Bündner ("Rhetus"), einem Freiburger oder einem anderen bei einem Kuraufenthalt in Leukerbad ("thermae Sedunenses") geschwängert worden. Als sie deswegen aus Ligerz floh, wurde der Arzt vor den Rat gerufen. Er bat Hory um Unterstützung, da er der deutschen Sprache zu wenig mächtig sei. Hory vertrat ihn vor dem Rat, ebenso später Michaud. Es wurde entschieden, die Sache genauer zu untersuchen und den Arzt im Fall der Feststellung seiner Schuld angemessen zu bestrafen, In keiner Weise hat Hory ihn oder seine angebliche Missetat verteidigt. Der Denunziant, der diese Verleumdung Musculus mitgeteilt hat, wurde wahrscheinlich von Rachsucht gegen den Arzt motiviert. Hory ist überzeugt, korrekt gehandelt zu haben, fügt sich aber gerne dem Rat von Musculus, falls er anderer Meinung ist. Sendet Segenswünsche an Musculus und dessen Angehörige.

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkung:
Siegelspur
Inhaltsangabe unter dem Brieftext S. 3 von späterer Hand: Excusatio, quod coram senatu defenderit medicum Italum, qui impraegnaverit consulis filiam.
Sprache, Schrift:
Lateinisch

Hinweise

Literatur:
  • Abschrift in StBZ Pa 15, S. 160-161

Zugriffs- und Benutzungsbestimmungen

Urheberrecht Metadaten:
Die Katalogdaten stehen unter der Lizenz CC0 zur Weiternutzung zur Verfügung.

Bearbeitungsstand

Interne Bearbeitung:
  • Verzeichnung=Description=Inventaire; März 2019; HAN-Katalogisierungsregeln; Clemens Müller

Identifikatoren

Systemnummer:
991170478246905501
Andere Systemnummer:
  • (HAN)000331811DSV05
  • (EXLNZ-41SLSP_NETWORK)991170478246905501
  • (41SLSP_UBS)9972421447305504
Digital Object Identifier:
Quelle: