Brief an Abrah[amus] Musculus

Haintzel, Hans Heinrich
Kurzformat

Brief an Abrah[amus] Musculus / von Joan[nes] Heinricus Heinzellius a Degernstein - Tiguri , 1585. ☿ (Mercurii die) 28. Quinctilis … multa nocte
1 Bl. + 1 Doppelbl. + 1 Bl., 7 S. beschrieben : 32,5 x 21,5 cm
  • Zofingen, Stadtbibliothek, StBZ Pa 14:1,219-1 (231)

LEADER 00000ntmaa2200000 c 4500
001 991170478244505501
005 20240312022755.0
007 cr#|||||||||||
008 180406s1585 sz 00| i lat d
019 |a Exemplarspezifische Aufnahme, gesperrt für Veränderungen und das Anhängen von Signaturen.  |5 HAN/11.11.2020/bmt 
024 7 |a 10.7891/e-manuscripta-114461  |2 doi 
035 |a (HAN)000331835DSV05 
035 |a (EXLNZ-41SLSP_NETWORK)991170478244505501 
035 |a (41SLSP_UBS)9972421602305504  |9 (41SLSP_UBS)9972421602305504 
040 |a CH-001880-7  |b ger  |e HAN-Katalogisierungsregeln 
046 |a s  |c 1585.07.28 
100 1 |a Haintzel, Hans Heinrich  |d 1553-  |0 (DE-588)133136078  |e Verfasser  |4 aut 
245 1 0 |a Brief an Abrah[amus] Musculus  |c von Joan[nes] Heinricus Heinzellius a Degernstein 
264 0 |a Tiguri  |c 1585. ☿ (Mercurii die) 28. Quinctilis … multa nocte 
300 |a 1 Bl. + 1 Doppelbl. + 1 Bl., 7 S. beschrieben  |c 32,5 x 21,5 cm 
336 |b txt  |2 rdacontent 
337 |b n  |2 rdamedia 
337 |b c  |2 rdamedia 
338 |b nc  |2 rdacarrier 
338 |b cr  |2 rdacarrier 
351 |c Dokument=Item=Pièce 
490 1 |a Briefsammlung Wolfgang und Abraham Musculus, Bd. 1  |v 219-1 
500 |a Siegelrest 
500 |a Inhaltsangabe unter dem Brieftext S. 7 von späterer Hand: Multa hic perpessus ob calendarium novum et satyram, cuius auctor credebatur. Rogat nomine amici cuiusdam, an comitatus Neoburgicus et Valendis venales sint. Erat, ut videtur, ante exilium voluntarium, senator Augustanus 
520 |a Musculus kennt zwar den Verfasser nicht persönlich, aber dessen Vater Johann Baptist Haintzel. Musculus dürfte über die Vorgänge zur zwangsmässigen Einführung des Gregorianischen Kalenders ("fasti Gregoriani") in Augsburg während der vergangenen zwei Jahre informiert sein. Während über einem Jahr widersetzten sich die Evangelischen und riefen [das Reichskammergericht in] Speyer an. Vier [der Gesandten] wurden für drei Wochen unter Hausarrest gesetzt; ihre Klage wurde von den kaiserlichen Kommissaren nicht entgegengenommen. Durch die Fürsprache des Pfalzgrafen [Philipp Ludwig von Pfalz-]Neuburg, des Herzogs [Ludwig] von Württemberg und der Stadt Ulm wurden sie zwar freigelassen, aber als Aufrührer öffentlich ausgeschrieben. Dies und die Undankbarkeit der Mitbürger gegenüber den Verdiensten seines Vaters veranlassten ihn, sein Bürgerrecht aufzugeben. Im August ("Sextilis") des vergangenen Jahres begab er sich mit seiner Familie ins freiwillige Exil nach Ulm, woher sein Grossvater 1506 nach Augsburg ausgewandert war, auf das Landgut der Familie. Dort wollte er bleiben, bis die "gephyrotische Oligarchie" (?) in Augsburg wieder von einer guten Aristokratie abgelöst würde. 
520 |a Als er sich aber in einem Dorf der Fugger aufhielt, wurde er am 2. Januar zusammen mit zwei Bediensteten auf Befehl des "Exarchen" Ferdinand [II. von Tirol], der durch die Augsburger Tyrannen dazu angestiftet worden war, von einer Schar bewaffneter Bauern nachts überfallen und nach Günzburg ("Gynspurgum") abgeführt. Bei diesem Ort handelt es sich um das alte Gontiacum, das an der Günz ("Gontia") liegt. Es ist der Hauptort von Ferdinands Markgrafschaft Burgau. Dort verbrachte er sechs Wochen in Gefangenschaft. Am 13. Februar gelangen der Ausbruch und die Flucht ins Gebiet von Ulm. Da die meisten Ulmer Patrizier ("principes") Ferdinand verpflichtet sind ("vasalli atque feudatarii"), zog er es vor, sich von diesen fernzuhalten. Da auf die [evangelischen] Fürsten und freien Städte in Deutschland kein Verlass ist, floh Haintzel durch Württemberg und Baden nach Strassburg, dann nach Basel und über Schaffhausen nach Zürich, um dort Zuflucht zu finden. Dort wurde er vom Rat der Stadt am 24. März "in fidem et clientelam" aufgenommen. 
520 |a Die Augsburger Behörden geben jedoch vor, Haintzel sei wegen einer Schmähschrift ("libellus famosus") in Gefangenschaft gesetzt worden. Diese Schrift heisst sonst "Quintum Evangelium" und handelt von Georg Tradelius, dem Advokaten der Augsburger Behörden. Diese anonyme Satire hatte Haintzel im vergangenen Herbst aus Ulm an einen Freund in Augsburg geschickt. Durch eine scharfe Untersuchung ("Hispanica inquisitio") fand man ihn als Absender heraus. Die Satire enthält nichts als die Wahrheit über die Untaten von Tradelius und die Tyrannei in Augsburg. Da die Verbreitung übler Nachrede über Magistratspersonen durch kaiserliche Gesetzgebung ("imperiales constitutiones") untersagt ist, gelang es den Augsburgern, Ferdinand zur Verhaftung von Haintzel zu bewegen. Noch schwerer wiegt, dass bei seiner Gefangennahme Briefe und Schriften aller Art von Haintzel und anderen in die Hände der Feinde gefallen sind. Mit Zitaten aus diesen Schriften versucht man nun Haintzel als Aufrührer und Atheisten zu diskreditieren. Er wird bald eine Verteidigungsschrift publizieren, die er auch an Musculus schicken will. Auch weitere Personen sind gefährdet, deren Schriften sich unter den konfiszierten befanden. 
520 |a Ein Freund, Assessor am Reichskammergericht in Speyer, hatte ihm vertraulich über die Vormundschaft von Herzog [Johann] Kasimir und der "Contuli" [über Friedrich IV. von der Pfalz] berichtet. Er verlor deswegen im Mai sein Amt. Bei dessen Entlassung wurde Haintzel von den kaiserlichen Gesandten wieder öffentlich als Aufrührer diffamiert. In Deutschland hat er also nichts mehr zu hoffen. - Im Auftrag eines Freundes soll sich Haintzel erkundigen, ob die Grafschaft Neuenburg und die Herrschaft Valangin ("Valendunum") einzeln oder zusammen zum Kauf stünden, wie hoch der Kaufpreis sei, welche jährlichen Einkünfte zu erwarten wären und wie gross die Bevölkerungszahl sei. Die Anfrage erinnert Haintzel schmerzlich an seine verlorenen Güter, denen er sich als im Grunde bäuerliche Seele tief verbunden fühlte. Zur Neuenburger Sache konnte er seinem Freund bisher nichts Anderes berichten, als dass Valangin ("Valendisium") durch ein Schiedsgericht dem Herzogtum Baden abgesprochen und mit Neuenburg vereinigt worden sei. Die gegenwärtigen Herren seien reich und hätten einen Verkauf nicht nötig. Einem Verkauf würden sich ferner die Herren von Bern widersetzen. 
520 |a Der Freund hat aber auf weitere Nachforschungen bestanden und hat ihn eigens beauftragt, bei Musculus nachzufragen, in der Überzeugung, dass dieser der Bitte entsprechen würde. Die Identität des Auftraggebers kann er leider nicht enthüllen, es handelt sich aber um einen vertrauenswürdigen evangelischen Deutschen, der die freie Eidgenossenschaft und insbesondere Bern bewundert. Er habe erfahren, dass die gegenwärtige Herrin von Neuenburg zum Katholizismus übergetreten sei und daher lieber das Geld als die Herrschaft über ketzerische Untertanen hätte. Die Wahrscheinlichkeit, dass Bern die Herrschaft erwerben würde, hält der Auftraggeber für gering. Obwohl ihm verschiedene Territorien in Deutschland und der Eidgenossenschaft zum Kauf angeboten worden waren, möchte er nur dieses eine in der Nachbarschaft Berns haben. Bittet um äusserste Diskretion über seine Anfrage. Alle Kosten für die Nachforschungen über Einkünfte, Lage, Organisation etc. wird er übernehmen. Haintzel beteuert seine Dienstwilligkeit und sendet Grüsse. 
546 |a Lateinisch 
581 |a Abschrift in StBZ Pa 15, S. 181-183 
583 1 |b Verzeichnung=Description=Inventaire  |c März 2019  |f HAN-Katalogisierungsregeln  |k Clemens Müller 
655 7 |a Autograf  |2 gnd-content 
655 7 |a Handschrift  |2 gnd-content 
655 7 |a Briefsammlung  |2 gnd-content 
700 1 |a Musculus, Abraham  |d 1534-1591  |0 (DE-588)11976959X  |e Adressat  |4 rcp 
751 |a Zürich  |0 (DE-588)4068038-1 
830 0 |a Briefsammlung Wolfgang und Abraham Musculus, Bd. 1  |v 219/1  |w (HAN)000330444DSV05 
852 4 |b A382  |c 382HS  |j StBZ Pa 14:1,219-1 (231)  |9 (41SLSP_UBS)9972421602305504 
856 4 1 |u http://dx.doi.org/10.7891/e-manuscripta-114461  |z Online via e-manuscripta 
900 |f HANcollect_this archivgut 
900 |a HANunikat 
900 |f HANemanuscriptazbs 
910 |c Die Katalogdaten stehen unter der Lizenz CC0 zur Weiternutzung zur Verfügung. 
949 |c 382HS  |p 68  |j StBZ Pa 14:1,219-1 (231)  |b A382  |9 (41SLSP_UBS)9972421602305504 
986 |a (41SLSP_UBS)9972421602305504  |9 (41SLSP_UBS)9972421602305504 

Basisinformationen

Signatur:
  • Zofingen, Stadtbibliothek, StBZ Pa 14:1,219-1 (231)
Ressourcentyp:
Buchhandschrift; Brief; Autograph; Archivmaterial / Archivdokument
Digitalisat:
Titel:
Brief an Abrah[amus] Musculus / von Joan[nes] Heinricus Heinzellius a Degernstein
Entstehungsangaben:
Tiguri, 1585. ☿ (Mercurii die) 28. Quinctilis … multa nocte
Entstehungszeit (normiert):
1585.07.28
Verzeichnungsstufe:
Dokument=Item=Pièce
Physische Beschreibung:
  • 1 Bl. + 1 Doppelbl. + 1 Bl., 7 S. beschrieben; 32,5 x 21,5 cm
Serie:
Briefsammlung Wolfgang und Abraham Musculus, Bd. 1; 219-1

Sucheinstiege

Person:
Ort (normiert):
Ort:
Formschlagwort:

Hierarchie/Kontext

Wird geladen...

Inhalt und innere Ordnung

Inhalt:
  • Musculus kennt zwar den Verfasser nicht persönlich, aber dessen Vater Johann Baptist Haintzel. Musculus dürfte über die Vorgänge zur zwangsmässigen Einführung des Gregorianischen Kalenders ("fasti Gregoriani") in Augsburg während der vergangenen zwei Jahre informiert sein. Während über einem Jahr widersetzten sich die Evangelischen und riefen [das Reichskammergericht in] Speyer an. Vier [der Gesandten] wurden für drei Wochen unter Hausarrest gesetzt; ihre Klage wurde von den kaiserlichen Kommissaren nicht entgegengenommen. Durch die Fürsprache des Pfalzgrafen [Philipp Ludwig von Pfalz-]Neuburg, des Herzogs [Ludwig] von Württemberg und der Stadt Ulm wurden sie zwar freigelassen, aber als Aufrührer öffentlich ausgeschrieben. Dies und die Undankbarkeit der Mitbürger gegenüber den Verdiensten seines Vaters veranlassten ihn, sein Bürgerrecht aufzugeben. Im August ("Sextilis") des vergangenen Jahres begab er sich mit seiner Familie ins freiwillige Exil nach Ulm, woher sein Grossvater 1506 nach Augsburg ausgewandert war, auf das Landgut der Familie. Dort wollte er bleiben, bis die "gephyrotische Oligarchie" (?) in Augsburg wieder von einer guten Aristokratie abgelöst würde.
  • Als er sich aber in einem Dorf der Fugger aufhielt, wurde er am 2. Januar zusammen mit zwei Bediensteten auf Befehl des "Exarchen" Ferdinand [II. von Tirol], der durch die Augsburger Tyrannen dazu angestiftet worden war, von einer Schar bewaffneter Bauern nachts überfallen und nach Günzburg ("Gynspurgum") abgeführt. Bei diesem Ort handelt es sich um das alte Gontiacum, das an der Günz ("Gontia") liegt. Es ist der Hauptort von Ferdinands Markgrafschaft Burgau. Dort verbrachte er sechs Wochen in Gefangenschaft. Am 13. Februar gelangen der Ausbruch und die Flucht ins Gebiet von Ulm. Da die meisten Ulmer Patrizier ("principes") Ferdinand verpflichtet sind ("vasalli atque feudatarii"), zog er es vor, sich von diesen fernzuhalten. Da auf die [evangelischen] Fürsten und freien Städte in Deutschland kein Verlass ist, floh Haintzel durch Württemberg und Baden nach Strassburg, dann nach Basel und über Schaffhausen nach Zürich, um dort Zuflucht zu finden. Dort wurde er vom Rat der Stadt am 24. März "in fidem et clientelam" aufgenommen.
  • Die Augsburger Behörden geben jedoch vor, Haintzel sei wegen einer Schmähschrift ("libellus famosus") in Gefangenschaft gesetzt worden. Diese Schrift heisst sonst "Quintum Evangelium" und handelt von Georg Tradelius, dem Advokaten der Augsburger Behörden. Diese anonyme Satire hatte Haintzel im vergangenen Herbst aus Ulm an einen Freund in Augsburg geschickt. Durch eine scharfe Untersuchung ("Hispanica inquisitio") fand man ihn als Absender heraus. Die Satire enthält nichts als die Wahrheit über die Untaten von Tradelius und die Tyrannei in Augsburg. Da die Verbreitung übler Nachrede über Magistratspersonen durch kaiserliche Gesetzgebung ("imperiales constitutiones") untersagt ist, gelang es den Augsburgern, Ferdinand zur Verhaftung von Haintzel zu bewegen. Noch schwerer wiegt, dass bei seiner Gefangennahme Briefe und Schriften aller Art von Haintzel und anderen in die Hände der Feinde gefallen sind. Mit Zitaten aus diesen Schriften versucht man nun Haintzel als Aufrührer und Atheisten zu diskreditieren. Er wird bald eine Verteidigungsschrift publizieren, die er auch an Musculus schicken will. Auch weitere Personen sind gefährdet, deren Schriften sich unter den konfiszierten befanden.
  • Ein Freund, Assessor am Reichskammergericht in Speyer, hatte ihm vertraulich über die Vormundschaft von Herzog [Johann] Kasimir und der "Contuli" [über Friedrich IV. von der Pfalz] berichtet. Er verlor deswegen im Mai sein Amt. Bei dessen Entlassung wurde Haintzel von den kaiserlichen Gesandten wieder öffentlich als Aufrührer diffamiert. In Deutschland hat er also nichts mehr zu hoffen. - Im Auftrag eines Freundes soll sich Haintzel erkundigen, ob die Grafschaft Neuenburg und die Herrschaft Valangin ("Valendunum") einzeln oder zusammen zum Kauf stünden, wie hoch der Kaufpreis sei, welche jährlichen Einkünfte zu erwarten wären und wie gross die Bevölkerungszahl sei. Die Anfrage erinnert Haintzel schmerzlich an seine verlorenen Güter, denen er sich als im Grunde bäuerliche Seele tief verbunden fühlte. Zur Neuenburger Sache konnte er seinem Freund bisher nichts Anderes berichten, als dass Valangin ("Valendisium") durch ein Schiedsgericht dem Herzogtum Baden abgesprochen und mit Neuenburg vereinigt worden sei. Die gegenwärtigen Herren seien reich und hätten einen Verkauf nicht nötig. Einem Verkauf würden sich ferner die Herren von Bern widersetzen.
  • Der Freund hat aber auf weitere Nachforschungen bestanden und hat ihn eigens beauftragt, bei Musculus nachzufragen, in der Überzeugung, dass dieser der Bitte entsprechen würde. Die Identität des Auftraggebers kann er leider nicht enthüllen, es handelt sich aber um einen vertrauenswürdigen evangelischen Deutschen, der die freie Eidgenossenschaft und insbesondere Bern bewundert. Er habe erfahren, dass die gegenwärtige Herrin von Neuenburg zum Katholizismus übergetreten sei und daher lieber das Geld als die Herrschaft über ketzerische Untertanen hätte. Die Wahrscheinlichkeit, dass Bern die Herrschaft erwerben würde, hält der Auftraggeber für gering. Obwohl ihm verschiedene Territorien in Deutschland und der Eidgenossenschaft zum Kauf angeboten worden waren, möchte er nur dieses eine in der Nachbarschaft Berns haben. Bittet um äusserste Diskretion über seine Anfrage. Alle Kosten für die Nachforschungen über Einkünfte, Lage, Organisation etc. wird er übernehmen. Haintzel beteuert seine Dienstwilligkeit und sendet Grüsse.

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkung:
Siegelrest
Inhaltsangabe unter dem Brieftext S. 7 von späterer Hand: Multa hic perpessus ob calendarium novum et satyram, cuius auctor credebatur. Rogat nomine amici cuiusdam, an comitatus Neoburgicus et Valendis venales sint. Erat, ut videtur, ante exilium voluntarium, senator Augustanus
Sprache, Schrift:
Lateinisch

Hinweise

Literatur:
  • Abschrift in StBZ Pa 15, S. 181-183

Zugriffs- und Benutzungsbestimmungen

Urheberrecht Metadaten:
Die Katalogdaten stehen unter der Lizenz CC0 zur Weiternutzung zur Verfügung.

Bearbeitungsstand

Interne Bearbeitung:
  • Verzeichnung=Description=Inventaire; März 2019; HAN-Katalogisierungsregeln; Clemens Müller

Identifikatoren

Systemnummer:
991170478244505501
Andere Systemnummer:
  • (HAN)000331835DSV05
  • (EXLNZ-41SLSP_NETWORK)991170478244505501
  • (41SLSP_UBS)9972421602305504
Digital Object Identifier:
Quelle: