Brief an Abrahamus Musculus

Erastus, Thomas
Kurzformat

Brief an Abrahamus Musculus / von Thom[as] Erastus - [Heidelbergae] , Die 23. Novembris anno [15]77
1 Doppelbl., 4 S. beschrieben : 31,5-32 x 21,5-22 cm
  • Zofingen, Stadtbibliothek, StBZ Pa 14:1,45 (53)

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500 |a Inhaltsangabe unter dem Brieftext S. 4 von späterer Hand: Ursinus doctus, magno iudicio praeditus, sed mores ei peculiares. Cum Erasto non semper amicus. Quod vocationem (Lausannam) non acceperit, Elector non est in causa. Erastus gratia valet apud Electorem 
500 |a Entstehungsort aus dem Briefinhalt erschlossen 
520 |a Erastus hat am Vortag zwei Briefe von Musculus erhalten, einen vom 8., den anderen vom 10. November. [Zacharias] Ursinus ist ein hervorragender Theologe, aber mit eigenwilligem und gewöhnungsbedürftigem Verhalten. Für die Stelle in Bern wäre er sehr geeignet. Ursinus hat aber noch einige offenen Fragen bezüglich der Berner Dogmatik, dem Verhältnis von kirchlicher und weltlicher Obrigkeit und den Anstellungsbedingungen. Nachdem er über [Benedikt] Aretius seine Dienste angetragen hatte, sind ihm in der Zwischenzeit Zweifel gekommen. Dafür ist aber nicht der Kurfürst [Ludwig VI. von der Pfalz] verantwortlich; dieser hat ihm die Erlaubnis zum Wegzug gegeben. Erastus war mit Ursinus eng befreundet, aber im Streit um den Kirchenbann ("febris excommunicatoria") hat dieser beim Fürsten Erastus' Haltung bewusst falsch dargestellt. Dennoch empfiehlt er ihn nachdrücklich für die Stelle in Bern. [Simon] Grynaeus [jun.] ist ein hervorragender Mathematiker. Auch diesem hat Erastus empfohlen, eine Stelle in der Heimatstadt [Basel] anzunehmen, aber das könnte am Widerstand von dessen Ehefrau scheitern. Auch Erastus würde gerne auf eine Stelle in der Schweiz wechseln und dankt für die Kundgebung des Wohlwollens des Berner Rats durch [Seckelmeister Niklaus] von Graffenried. Er fühlt sich jedoch aus den nachfolgend geschilderten Gründen moralisch verpflichtet, vorerst in Heidelberg zu bleiben. 
520 |a Erastus ist am 25. April 1558 unter Kurfürst Ottheinrich nach Heidelberg gekommen und erhielt bald das Amt des Rektors der Universität. Am 19. Dezember kam es zum Konflikt zwischen [Tilemann] Hesshusen und [Pierre] Bouquin um die Promotion eines Petrus [richtig: Stephanus] Silvius aus Groningen, der sich geweigert hatte, Hesshusens Thesen gegen Zwingli zu verteidigen. Erastus entschied den Konflikt zugunsten von Silvius. Nach dem Tod von Ottheinrich [am 12. Februar 1559] wurde Hesshusen aus dem Senat der Universität ausgeschlossen. Der Pfarrer [Wilhelm] Klebitz brachte die Sache vor den Kirchenrat. Anstrengungen zur Versöhnung unter Kurfürst Friedrich [III.] scheiterten. Erastus wurde in den Kirchenrat gewählt und konnte gegen [Johannes] Stoessel die meisten und endlich auch den Kurfürsten für seine Seite gewinnen. Von der ersten Generation sind neben Erastus noch [Christoph] Ehem und Bouquin hier. Die später Gekommenen haben nichts zum Frieden beigetragen. Nun wird Erastus - wie früher beim Abendmahlsstreit - beim Streit um den Kirchenbann angefeindet. Der gegenwärtige Kurfürst [Ludwig VI.] hat ihm aber öffentlich sein Wohlwollen erzeigt und ihn gebeten, das Amt des Leibarzts zu übernehmen. Die Möglichkeit einer Stellung in Speyer will er nicht annehmen, sondern allenfalls eine Stelle in der Eidgenossenschaft. Gegenwärtig muss er aber die Stellung halten, bis der Kurfürst die Universität umgestaltet. Wenn er dann entlassen werden sollte, wird ihm das willkommen sein, aber niemand soll ihm vorwerfen können, dass er vor der Gefahr flieht. Erst dann wird er Verhandlungen über eine Anstellung in Bern aufnehmen. Bittet, ihn deshalb beim Seckelmeister ("quaestor") [von Graffenried] zu entschuldigen. 
546 |a Lateinisch 
581 |a Abschrift in StBZ Pa 15, S. 52-53 
581 |a Abgedruckt in: Büttinghausen, Carl. - Ergötzlichkeiten aus der Pfälzischen und Schweitzerischen Geschichte und Litteratur …, Teil 3. - Zürich : Orell, Gessner und Compagnie, 1768, S. 8-15 (mit falscher Datierung) 
581 |a Zitiert in: Gunnoe, Charles D., Jr. - Thomas Erastus and the Palatinate. A Renaissance Physician in the Second Reformation. - Leiden : Brill, 2011, S. 60, 64, 73, 196, 379; Register S. 456 (no. 1.53) 
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Basisinformationen

Signatur:
  • Zofingen, Stadtbibliothek, StBZ Pa 14:1,45 (53)
Ressourcentyp:
Buchhandschrift; Brief; Autograph; Archivmaterial / Archivdokument
Digitalisat:
Titel:
Brief an Abrahamus Musculus / von Thom[as] Erastus
Entstehungsangaben:
[Heidelbergae], Die 23. Novembris anno [15]77
Entstehungszeit (normiert):
1577.11.23
Verzeichnungsstufe:
Dokument=Item=Pièce
Physische Beschreibung:
  • 1 Doppelbl., 4 S. beschrieben; 31,5-32 x 21,5-22 cm
Serie:
Briefsammlung Wolfgang und Abraham Musculus, Bd. 1; 45

Sucheinstiege

Person:
Ort (normiert):
Ort:
Formschlagwort:

Hierarchie/Kontext

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Inhalt und innere Ordnung

Inhalt:
  • Erastus hat am Vortag zwei Briefe von Musculus erhalten, einen vom 8., den anderen vom 10. November. [Zacharias] Ursinus ist ein hervorragender Theologe, aber mit eigenwilligem und gewöhnungsbedürftigem Verhalten. Für die Stelle in Bern wäre er sehr geeignet. Ursinus hat aber noch einige offenen Fragen bezüglich der Berner Dogmatik, dem Verhältnis von kirchlicher und weltlicher Obrigkeit und den Anstellungsbedingungen. Nachdem er über [Benedikt] Aretius seine Dienste angetragen hatte, sind ihm in der Zwischenzeit Zweifel gekommen. Dafür ist aber nicht der Kurfürst [Ludwig VI. von der Pfalz] verantwortlich; dieser hat ihm die Erlaubnis zum Wegzug gegeben. Erastus war mit Ursinus eng befreundet, aber im Streit um den Kirchenbann ("febris excommunicatoria") hat dieser beim Fürsten Erastus' Haltung bewusst falsch dargestellt. Dennoch empfiehlt er ihn nachdrücklich für die Stelle in Bern. [Simon] Grynaeus [jun.] ist ein hervorragender Mathematiker. Auch diesem hat Erastus empfohlen, eine Stelle in der Heimatstadt [Basel] anzunehmen, aber das könnte am Widerstand von dessen Ehefrau scheitern. Auch Erastus würde gerne auf eine Stelle in der Schweiz wechseln und dankt für die Kundgebung des Wohlwollens des Berner Rats durch [Seckelmeister Niklaus] von Graffenried. Er fühlt sich jedoch aus den nachfolgend geschilderten Gründen moralisch verpflichtet, vorerst in Heidelberg zu bleiben.
  • Erastus ist am 25. April 1558 unter Kurfürst Ottheinrich nach Heidelberg gekommen und erhielt bald das Amt des Rektors der Universität. Am 19. Dezember kam es zum Konflikt zwischen [Tilemann] Hesshusen und [Pierre] Bouquin um die Promotion eines Petrus [richtig: Stephanus] Silvius aus Groningen, der sich geweigert hatte, Hesshusens Thesen gegen Zwingli zu verteidigen. Erastus entschied den Konflikt zugunsten von Silvius. Nach dem Tod von Ottheinrich [am 12. Februar 1559] wurde Hesshusen aus dem Senat der Universität ausgeschlossen. Der Pfarrer [Wilhelm] Klebitz brachte die Sache vor den Kirchenrat. Anstrengungen zur Versöhnung unter Kurfürst Friedrich [III.] scheiterten. Erastus wurde in den Kirchenrat gewählt und konnte gegen [Johannes] Stoessel die meisten und endlich auch den Kurfürsten für seine Seite gewinnen. Von der ersten Generation sind neben Erastus noch [Christoph] Ehem und Bouquin hier. Die später Gekommenen haben nichts zum Frieden beigetragen. Nun wird Erastus - wie früher beim Abendmahlsstreit - beim Streit um den Kirchenbann angefeindet. Der gegenwärtige Kurfürst [Ludwig VI.] hat ihm aber öffentlich sein Wohlwollen erzeigt und ihn gebeten, das Amt des Leibarzts zu übernehmen. Die Möglichkeit einer Stellung in Speyer will er nicht annehmen, sondern allenfalls eine Stelle in der Eidgenossenschaft. Gegenwärtig muss er aber die Stellung halten, bis der Kurfürst die Universität umgestaltet. Wenn er dann entlassen werden sollte, wird ihm das willkommen sein, aber niemand soll ihm vorwerfen können, dass er vor der Gefahr flieht. Erst dann wird er Verhandlungen über eine Anstellung in Bern aufnehmen. Bittet, ihn deshalb beim Seckelmeister ("quaestor") [von Graffenried] zu entschuldigen.

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkung:
Inhaltsangabe unter dem Brieftext S. 4 von späterer Hand: Ursinus doctus, magno iudicio praeditus, sed mores ei peculiares. Cum Erasto non semper amicus. Quod vocationem (Lausannam) non acceperit, Elector non est in causa. Erastus gratia valet apud Electorem
Entstehungsort aus dem Briefinhalt erschlossen
Sprache, Schrift:
Lateinisch

Hinweise

Literatur:
  • Abschrift in StBZ Pa 15, S. 52-53
  • Abgedruckt in: Büttinghausen, Carl. - Ergötzlichkeiten aus der Pfälzischen und Schweitzerischen Geschichte und Litteratur …, Teil 3. - Zürich : Orell, Gessner und Compagnie, 1768, S. 8-15 (mit falscher Datierung)
  • Zitiert in: Gunnoe, Charles D., Jr. - Thomas Erastus and the Palatinate. A Renaissance Physician in the Second Reformation. - Leiden : Brill, 2011, S. 60, 64, 73, 196, 379; Register S. 456 (no. 1.53)

Zugriffs- und Benutzungsbestimmungen

Urheberrecht Metadaten:
Die Katalogdaten stehen unter der Lizenz CC0 zur Weiternutzung zur Verfügung

Bearbeitungsstand

Interne Bearbeitung:
  • Verzeichnung=Description=Inventaire; November 2018; HAN-Katalogisierungsregeln; Clemens Müller

Identifikatoren

Systemnummer:
991170477814205501
Andere Systemnummer:
  • (HAN)000330808DSV05
  • (EXLNZ-41SLSP_NETWORK)991170477814205501
  • (41SLSP_UBS)9972421345305504
Digital Object Identifier:
Quelle: