Memorandum "Note sur l'Institut oecuménique de recherches théologiques de Tantur"

Duprey, Pierre
Kurzformat

Memorandum "Note sur l'Institut oecuménique de recherches théologiques de Tantur" / [Pierre Duprey?] - [S.l.] , février 1980
3 Bl. : Fotokopie des Typoskripts
  • Basel, Universitätsbibliothek, UBH NL 353 : A:V:c:16:2

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520 |a Dieses Dokument war dem Formbrief von Pierre Duprey beigelegt [Signatur NL 353 : A:V:c:16:3]. Es beschreibt in acht Punkten die Grundlagen des Instituts, wie sie möglichen Geldgebern vor Augen stehen sollten. Punkt 1-4 stellt in einer Art offizieller Version des römischen Sekretariats kurz die Geschichte vor. Beim Empfang der Beobachter zu Anfang der Zweiten Konzilssession habe Prof. Skydsgaard auf Anregung Cullmanns eine gemeinsame theologische Forschungsarbeit zwischen der katholischen und den anderen Kirchengemeinschaften zum Thema "Heilsgeschichte" vorgeschlagen. Die Reaktion Papst Pauls VI sei sehr positiv gewesen und nach seiner Pilgerreise ins Heilige Land im Januar 1964 sei ihm in den Sinn gekommen, den Gedanken eines zu diesem Zweck zu schaffenden Instituts in Jerusalem zu verwirklichen. Bei einem Treffen des Exekutivkomitees des internationalen Verbands katholischer Universitäten im gleichen Jahr beauftragte er dieses Gremium, dessen Präsident Hesburgh war, die nötigen Schritte zu unternehmen. Bei dem von Hesburgh organisierten Treffen in Bellagio 1965 konstituierte sich der "Akademische Rat" des künftigen Instituts und 1966 stellte Paul VI das Gelände in Tantur zwischen Jerusalem und Bethlehem zur Verfügung, das aus juristischen und wirtschaftlichen Gründen für 50 Jahre an die Universität von Notre Dame unter ihrem dynamischen Präsidenten Hesburgh verpachtet wurde, der die Finanzierung des Baus regelte. 1972 begann das Institut sein Programm. 
520 |a Punkt 5 erklärt die finanzielle Basis: Hesburgh beschaffte $2 Millionen für den Bau und die Einrichtung, $360,000 für die Bibliothek, $2.5 Millionen für die laufenden Kosten der Anfangsjahre, und $1.3 Millionen als Grundstock des Kapitalvermögens, alles aus nordamerikanischen Quellen. Das Kapitalvermögen müsste ca. $6 Millionen betragen, um das Institut langfristig funktionsfähig zu erhalten. Hesburgh meine mit Recht, dass europäische Beiträge auf irgend eine Weise hinzukommen sollten, um die fehlenden $5 Millionen zu erreichen. Punkt 6 behandelt das Rektorat, das im Moment nur von Universitätsprofessoren auf Sabbaturlaub besetzt wird; Punkt 7 erklärt die Gegenwart der Mönchsgemeinschaft, die als bestimmender Teil des gemeinsamen Lebens in Tantur gewürdigt wird; Punkt 8 erläutert die gegenwärtige rechtliche Lage. Das Exekutivkomitee des Akademischen Rats (Hesburgh, Benoit, Cullmann, Minear, Moeller, Root) ist juristisch verantwortlich für das Institut. Hesburgh als Vorsitzender regelt alles durch brieflichen Kontakt mit den Ausschussmitgliedern, was seiner Beauftragung durch Paul VI, den Akademischen Rat und Johannes Paul II. entspricht. Er hat einen Vertreter in Tantur. Im israelischen Jerusalem (wie vorher in Jordanien) ist die Rechtslage die folgende: Das Gelände ist Eigentum des Heiligen Stuhls und als solches eingetragen. Es ist auf 50 Jahre für einen symbolischen Preis an die Universität von Notre Dame verpachtet. In den Augen des Staats Israel besitzt die Universität die Gebäude und ist für den Unterhalt verantwortlich. Wenn einmal die finanzielle Basis gesichert ist, sollen endgültige juristische Statuten verabschiedet werden. (KF, 2012) 
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Basisinformationen

Signatur:
  • Basel, Universitätsbibliothek, UBH NL 353 : A:V:c:16:2
Ressourcentyp:
Handschrift; Archivmaterial / Archivdokument; Typoskript
Titel:
Memorandum "Note sur l'Institut oecuménique de recherches théologiques de Tantur" / [Pierre Duprey?]
Entstehungsangaben:
[S.l.], février 1980
Entstehungszeit (normiert):
1980.02
Verzeichnungsstufe:
Dokument=Item=Pièce
Auflage / Ausgabenvermerk /Entstehungsstufe:
Kopie
Physische Beschreibung:
  • 3 Bl.: Fotokopie des Typoskripts
Serie:
Nachlass Oscar Cullmann (1902-1999) ; A. Lebensdokumente ; V. Ökumenische Aktivitäten ; c. Ökumenisches Institut Tantur ; 16. Unterlagen 1980; 2

Hierarchie/Kontext

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Inhalt und innere Ordnung

Inhalt:
  • Dieses Dokument war dem Formbrief von Pierre Duprey beigelegt [Signatur NL 353 : A:V:c:16:3]. Es beschreibt in acht Punkten die Grundlagen des Instituts, wie sie möglichen Geldgebern vor Augen stehen sollten. Punkt 1-4 stellt in einer Art offizieller Version des römischen Sekretariats kurz die Geschichte vor. Beim Empfang der Beobachter zu Anfang der Zweiten Konzilssession habe Prof. Skydsgaard auf Anregung Cullmanns eine gemeinsame theologische Forschungsarbeit zwischen der katholischen und den anderen Kirchengemeinschaften zum Thema "Heilsgeschichte" vorgeschlagen. Die Reaktion Papst Pauls VI sei sehr positiv gewesen und nach seiner Pilgerreise ins Heilige Land im Januar 1964 sei ihm in den Sinn gekommen, den Gedanken eines zu diesem Zweck zu schaffenden Instituts in Jerusalem zu verwirklichen. Bei einem Treffen des Exekutivkomitees des internationalen Verbands katholischer Universitäten im gleichen Jahr beauftragte er dieses Gremium, dessen Präsident Hesburgh war, die nötigen Schritte zu unternehmen. Bei dem von Hesburgh organisierten Treffen in Bellagio 1965 konstituierte sich der "Akademische Rat" des künftigen Instituts und 1966 stellte Paul VI das Gelände in Tantur zwischen Jerusalem und Bethlehem zur Verfügung, das aus juristischen und wirtschaftlichen Gründen für 50 Jahre an die Universität von Notre Dame unter ihrem dynamischen Präsidenten Hesburgh verpachtet wurde, der die Finanzierung des Baus regelte. 1972 begann das Institut sein Programm.
  • Punkt 5 erklärt die finanzielle Basis: Hesburgh beschaffte $2 Millionen für den Bau und die Einrichtung, $360,000 für die Bibliothek, $2.5 Millionen für die laufenden Kosten der Anfangsjahre, und $1.3 Millionen als Grundstock des Kapitalvermögens, alles aus nordamerikanischen Quellen. Das Kapitalvermögen müsste ca. $6 Millionen betragen, um das Institut langfristig funktionsfähig zu erhalten. Hesburgh meine mit Recht, dass europäische Beiträge auf irgend eine Weise hinzukommen sollten, um die fehlenden $5 Millionen zu erreichen. Punkt 6 behandelt das Rektorat, das im Moment nur von Universitätsprofessoren auf Sabbaturlaub besetzt wird; Punkt 7 erklärt die Gegenwart der Mönchsgemeinschaft, die als bestimmender Teil des gemeinsamen Lebens in Tantur gewürdigt wird; Punkt 8 erläutert die gegenwärtige rechtliche Lage. Das Exekutivkomitee des Akademischen Rats (Hesburgh, Benoit, Cullmann, Minear, Moeller, Root) ist juristisch verantwortlich für das Institut. Hesburgh als Vorsitzender regelt alles durch brieflichen Kontakt mit den Ausschussmitgliedern, was seiner Beauftragung durch Paul VI, den Akademischen Rat und Johannes Paul II. entspricht. Er hat einen Vertreter in Tantur. Im israelischen Jerusalem (wie vorher in Jordanien) ist die Rechtslage die folgende: Das Gelände ist Eigentum des Heiligen Stuhls und als solches eingetragen. Es ist auf 50 Jahre für einen symbolischen Preis an die Universität von Notre Dame verpachtet. In den Augen des Staats Israel besitzt die Universität die Gebäude und ist für den Unterhalt verantwortlich. Wenn einmal die finanzielle Basis gesichert ist, sollen endgültige juristische Statuten verabschiedet werden. (KF, 2012)

Anmerkungen

Sprache, Schrift:
Französisch

Geschichte

Akzession:
  • Eigentümer: Fondation de France, Paris

Zugriffs- und Benutzungsbestimmungen

Zugangsbestimmungen:
  • Es gelten die Benutzungsbestimmungen für den Sonderlesesaal
Urheberrecht Metadaten:
Die Katalogdaten stehen unter der Lizenz CC0 zur Weiternutzung zur Verfügung.

Bearbeitungsstand

Interne Bearbeitung:
  • Verzeichnung=Description=Inventaire; Februar 2013; Beat Mattmann

Identifikatoren

Systemnummer:
991170456713105501
Andere Systemnummer:
  • (HAN)000200640DSV05
  • (EXLNZ-41SLSP_NETWORK)991170456713105501
  • (41SLSP_UBS)9972411996405504
Quelle: