Brief an Seigneurs tenans la court et siege presidial pour le Roy a Lion

Seguin, Bernard
Kurzformat

Brief an Seigneurs tenans la court et siege presidial pour le Roy a Lion / von Marcial Alba, Pierre Escrivain, Bernard Seguin, Charles Favre, Pierre Naviheres - [Lyon] , [1553]
1 Bl. : 39,5 x 25,5-27 cm
  • St. Gallen, KB Vadiana SG, VadSlg Ms 36:221

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500 |a Handschrift von Bernard Seguin 
500 |a Entstehungsort und –jahr aus dem Briefinhalt erschlossen 
500 |a Adressat: A tres-honnorez Seigneurs tenans la court en siege presidial pour le Roy a Lion 
500 |a Absender: Marcial Alba, Pierre Escrivain, Bernard Seguin, Charles Favre, Pierre Naviheres 
506 |a Es gelten die Benutzungsbestimmungen für den Sonderlesesaal 
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520 |a Die unterzeichneten Studenten haben beim Parlament in Paris Berufung gegen ihre Festnahme eingelegt. Dieses hat ihre Berufung nicht akzeptiert, ohne einen Hinweis über die Fortführung des Prozesses zu geben. Sie bestehen darauf, dass sie an die Herren von Bern überstellt werden. Sie haben auf deren Kosten [in Lausanne] studiert und müssen deshalb als deren Untertanen ("subiectz") gelten. Sie haben sich in Frankreich nichts zuschulden kommen lassen. Der König (Henri II.) hat dem Ersuchen der Herren von Bern zugestimmt, sie zurückzusenden und hat in diesem Sinne an [Jean] Tignac, den Statthalter in Lyon, geschrieben. Sie verlangen, vom Adressaten vernommen zu werden. Ihre früheren Aussagen [vor dem Gericht in Lyon] dürfen nicht berücksichtigt werden, da sie unter Zwang gemacht wurden, und da sie auf Geheiss von Christus und den Herren von Bern zu ihrem Glauben stehen müssen. Ferner kann man als gebürtiger Franzose zugleich Schweizer, Deutscher oder Spanier sein. Die Privilegien der Herren von Bern erlauben es ihren Untertanen, sich in Frankreich frei zu bewegen. Es ist undenkbar, dass die Berner ihrerseits einen ausländischen [katholischen] Priester gefangen setzen würden. Sie verlangen, dass der König insbesondere davon informiert wird, dass sie Berner sind. Die Weigerung, sie zurückzuschicken, wäre ein Bruch der Verträge mit Bern, würde Unfrieden stiften und könnte zu Vergeltungsmassnahmen führen. Dies wäre nicht im Interesse des Königs, der auf die Unterstützung Berns angewiesen ist. Die Unterzeichneten verlangen schriftliche Dokumente über den Fortgang ihres Verfahrens. Ebenso soll das vorliegende Schreiben in ihre Akten aufgenommen werden. 
546 |a Französisch 
581 |a Vgl. VadSlg 36:218, abgedruckt in: Crespin, Jean. - Des cinq escoliers sortis de Lausanne bruslez à Lyon / Documents de la Bibliothèque Vadiane à Saint-Gall. - Genève : Fick, 1878, S. 188-189, mit irrtümlicher Bestimmung der Handschrift 
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Basisinformationen

Signatur:
  • St. Gallen, KB Vadiana SG, VadSlg Ms 36:221
Ressourcentyp:
Brief; Autograph; Archivmaterial / Archivdokument
Digitalisat:
Titel:
Brief an Seigneurs tenans la court et siege presidial pour le Roy a Lion / von Marcial Alba, Pierre Escrivain, Bernard Seguin, Charles Favre, Pierre Naviheres
Entstehungsangaben:
[Lyon], [1553]
Entstehungszeit (normiert):
1553
Verzeichnungsstufe:
Dokument=Item=Pièce
Physische Beschreibung:
  • 1 Bl.; 39,5 x 25,5-27 cm
Serie:
Vadianische Briefsammlung, Bd. 7; 221

Sucheinstiege

Körperschaft:
Ort (normiert):
Ort:
Formschlagwort:

Hierarchie/Kontext

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Inhalt und innere Ordnung

Inhalt:
  • Die unterzeichneten Studenten haben beim Parlament in Paris Berufung gegen ihre Festnahme eingelegt. Dieses hat ihre Berufung nicht akzeptiert, ohne einen Hinweis über die Fortführung des Prozesses zu geben. Sie bestehen darauf, dass sie an die Herren von Bern überstellt werden. Sie haben auf deren Kosten [in Lausanne] studiert und müssen deshalb als deren Untertanen ("subiectz") gelten. Sie haben sich in Frankreich nichts zuschulden kommen lassen. Der König (Henri II.) hat dem Ersuchen der Herren von Bern zugestimmt, sie zurückzusenden und hat in diesem Sinne an [Jean] Tignac, den Statthalter in Lyon, geschrieben. Sie verlangen, vom Adressaten vernommen zu werden. Ihre früheren Aussagen [vor dem Gericht in Lyon] dürfen nicht berücksichtigt werden, da sie unter Zwang gemacht wurden, und da sie auf Geheiss von Christus und den Herren von Bern zu ihrem Glauben stehen müssen. Ferner kann man als gebürtiger Franzose zugleich Schweizer, Deutscher oder Spanier sein. Die Privilegien der Herren von Bern erlauben es ihren Untertanen, sich in Frankreich frei zu bewegen. Es ist undenkbar, dass die Berner ihrerseits einen ausländischen [katholischen] Priester gefangen setzen würden. Sie verlangen, dass der König insbesondere davon informiert wird, dass sie Berner sind. Die Weigerung, sie zurückzuschicken, wäre ein Bruch der Verträge mit Bern, würde Unfrieden stiften und könnte zu Vergeltungsmassnahmen führen. Dies wäre nicht im Interesse des Königs, der auf die Unterstützung Berns angewiesen ist. Die Unterzeichneten verlangen schriftliche Dokumente über den Fortgang ihres Verfahrens. Ebenso soll das vorliegende Schreiben in ihre Akten aufgenommen werden.

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkung:
Handschrift von Bernard Seguin
Entstehungsort und –jahr aus dem Briefinhalt erschlossen
Adressat: A tres-honnorez Seigneurs tenans la court en siege presidial pour le Roy a Lion
Absender: Marcial Alba, Pierre Escrivain, Bernard Seguin, Charles Favre, Pierre Naviheres
Sprache, Schrift:
Französisch

Geschichte

Ehemalige Signatur:
Ehemalige Signatur: Standort: Stadtbibliothek St. Gallen, Handschriften. Signatur: Epistolae Tom. VII:221; Epistolae Tom. VII:221

Hinweise

Bibliographischer Nachweis:
  • Kammerer, Vadianische Briefsammlung, Isny 1958 (VadSlg Ms 29b), S. 159
Literatur:
  • Vgl. VadSlg 36:218, abgedruckt in: Crespin, Jean. - Des cinq escoliers sortis de Lausanne bruslez à Lyon / Documents de la Bibliothèque Vadiane à Saint-Gall. - Genève : Fick, 1878, S. 188-189, mit irrtümlicher Bestimmung der Handschrift

Zugriffs- und Benutzungsbestimmungen

Zugangsbestimmungen:
  • Es gelten die Benutzungsbestimmungen für den Sonderlesesaal
Urheberrecht Metadaten:
Die Katalogdaten stehen unter der Lizenz CC0 zur Weiternutzung zur Verfügung.

Bearbeitungsstand

Interne Bearbeitung:
  • Verzeichnung=Description=Inventaire; November 2018; HAN-Katalogisierungsregeln; Vollständige Rekatalogisierung nach Kammerer mit Ergänzungen; Clemens Müller

Identifikatoren

Systemnummer:
991170525611105501
Andere Systemnummer:
  • (HAN)000343604DSV05
  • (EXLNZ-41SLSP_NETWORK)991170525611105501
  • (41SLSP_UBS)9972440915905504
Quelle: