Der Werkvertrag

Gauch, Peter
Kurzformat

Der Werkvertrag / von Peter Gauch - Zürich , 2011
LIX, 1077 p. : 25 cm
  • Zürich, ZB, HC 45388 Expl 2
  • Zürich, ZB, Verlagsbucharchiv, VAR 131: 2011:113
  • Zürich, ZB, HC 45388

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504 |a Includes bibliographical references and index 
504 |a Bibliografia: p. XLI-LII 
520 |a Seit der letzten, vierten Auflage dieses Buches, die 1996 erschienen ist, sind fünfzehn Jahre vergangen. Jetzt liegt die fünfte Auflage vor, in der das Buch überarbeitet, mit Rücksicht auf die inzwischen eingetretenen Entwicklungen nachgeführt und auch sonst vervollständigt wurde. Damit ist das Standardwerk zum schweizerischen Werkvertragsrecht wiederum auf den neusten Stand gebracht. Auch die neue Auflage behandelt das gesamte Werkvertragsrecht der Schweiz, das sie mit Einbezug der Allgemeinen Bestimmungen zum Obligationenrecht, des Wiener Kaufrechts und des Submissionsrechts darstellt. Der umfangreiche Stoff ist unter Berücksichtigung von Lehre, Rechtsprechung und Vertragspraxis aufgearbeitet. Ohne die übrigen Erscheinungsformen des Werkvertrages zu vernachlässigen, weist das Buch gezielt auch auf die Besonderheiten des Bauwerkvertrages hin, weshalb die viel verwendete SIA-Norm 118 mit ihren <<Allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten>> ebenfalls zur Sprache kommt. Einzelne Gebiete, die im Rechtsalltag eine besonders wichtige Rolle spielen, werden ausführlicher erörtert als andere. Das gilt namentlich für die Vergütung, auf die der Unternehmer Anspruch hat, aber auch für die Mängelhaftung des Unternehmers, die einen Schwerpunkt des Buches bildet. In der Neuauflage ist das Buch zwar etwas umfangreicher geworden, aber nach wie vor kompakt geschrieben. Es ist rechtlich fundiert und zugleich praxisbezogen, ohne den zahlreichen Kontroversen auszuweichen, die sich auf dem Gebiete des Werkvertragsrechts stellen. Ein detailliertes Inhaltsverzeichnis, zahlreiche Querverweise im Text und ein ausführliches Sachregister erleichtern die Übersicht und den Zugang zu den jeweils gefragten Stellen. Der Aufbau des Buches und seine Randnummern folgen weitgehend der letzten Auflage, damit es den Benützern der vierten Auflage leichter fällt, sich in der Neuauflage zurechtzufinden.  |5 SBT/27.08.2012/BUL/RCG 
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690 |a Baubetreuungsvertrag; Vertragspartner; Vertragsrecht; Gesetz; Zivilprozessrecht; Konzession; Arbeitgeber; Arbeitsleistung; Abgrenzung; Regel; Bauwerk; Lieferant; Prinzip  |2 idssg-J 
690 |a SIA-Norm; Subunternehmervertrag; Bauwerkvertrag; Hauptvertrag; Werklieferungsvertrag; Bauhandwerkerpfandrecht; Kaufrecht; Vertragsanspruch; Widerspruchsregel; Bauunternehmer; Randnummer; Schadloshaltung; Werkleistung; Abzugsmethode; Additionsmethode; Auflösungsregel; Baukonzessionsvertrag; Beschaffungsrecht; Dauer-Werkvertrag; Dauerwerkvertrag; EDV-Systemrealisierungsvertrag; Einladungsverfahren; Ersatzanspruch; Geistwerkvertrag; Generalunternehmervertrag; Gerüstvertrag; Gesetzesregel; Grundregel; Grundsatzregel; Gutachtervertrag; Individualvertrag; Informationsklausel; Ingenieurvertrag; Insertionsvertrag; Konsumkreditgesetz; Reisevertrag; Rücktrittsrecht; Sachwerkvertrag; Sonderregel; Submissionsverfahren; Totalunternehmervertrag; Untervertrag; Vergabeentscheid; Vergaberegel; Vergütungsanspruch; Verknüpfungsklausel; Verzugsrecht; Vollendungsprinzip; Werkvertragsrecht; Widerrufsrecht; Vertragsauflösung; Arbeitserfolg; Baubewilligung; Baubindung; Bauleitung; Deliktshaftung; Honorarordnung; Leitungsbefugnis; Montageüberwachung; Nebenunternehmer; Rechtslage; Schlechtleistung; Sub-Subunternehmer; Submissionswettbewerb; Teilunternehmer; Vertragsbindung; Vertrauenshaftung; Stofflieferung; Submissionsbedingung; Werkvertragsverhältnis; Abschlussbestimmung; Baustelleneinrichtung; Drittschutzwirkung; Geist-Werk; Grundstückkauf; Inhaltsbestimmung; Inhaltsübersicht; Mangelfreiheit; Mängelfreiheit; Pflichtwidrigkeit; Rechnungsstellung; Rechtfertigungsgrund; Rechtsfähigkeit; Rechtsschutzbestimmung; Rücktrittserklärung; Schmiergeldzahlung; Softwarekomponente; Sonderfall; Submissionsverhältnis; Teilrücktritt; Unterscheidungsmerkmal; Verhandlungskosten; Verhandlungsverhältnis; Verspätungsstrafe; Vertragsbedingung; Vertragsbestimmung; Vertragsverletzung; Verzugsfolge; Werkausführung; Werkherstellung; Werklieferungslieferung; Abkürzungsverzeichnis; Ablieferungspflicht  |2 idssg-J 
690 |a ; Ablieferungstermin; Ausnahmefall; Bauleistungspflicht; Bauprogramm; Bedingungseintritt; Beschwerdeinstanz; Bestätigungsschreiben; Bietergemeinschaft; Dauercharakter; Doppelzahlungspflicht; Einzelfrage; Einzelpflicht; Erscheinungsform; Erst-Besteller; Gastprofessor; Hauptbetrieb; Hauptpflicht; Haustürgeschäft; Individualsoftware; Leistungshindernis; Literaturverzeichnis; Losgemeinschaft; Normenregister; Rechtzeitigkeit; Sachregister; Schadenersatzpflicht; Sonderform; Submittente; Teillieferungspflicht; Unternehmerkonsortium; Vergütungsabrede; Vergütungspflicht; Vergütungsversprechen; Vertragsabrede; Vertragsabschluss; Vertragsinhalt; Vertragsmangel; Werkgegenstand; Wettbewerbsverhalten; Zweigbetrieb; Zwischentermin  |2 idssg-J 
690 |a beteiligte Voraussetzung; fehlende Gebrauchstauglichkeit; offener Mangel; offener Werkmangel; plangemäßes Ausmaß; positive Voraussetzung; reine Zusicherung; später Mangel; tatsächlicher Werkmangel; umfassende Wegbedingung; umstrittene Zuordnung; unmittelbarer Mangelfolgeschaden; unterlassene Mitwirkung; ursprüngliche Unmöglichkeit; vereinbarte Beschaffenheit; öffentliches Submissionsverfahren; abgeliefertes Werk; abgeschlossener Vertrag; abgetretenes Nachbesserungsrecht; absichtliche Verschweigung; absolute Rügefrist; abweichende Abrede; abweichende Parteiabrede; abweichende Vereinbarung; abweichende Vertragsregel; allgemeine Gültigkeitsschranke; allgemeine Regel; allgemeine Sorgfaltspflicht; allgemeine Vertragsbedingung; allgemeines Verzugsrecht; analoge Anwendung; andere Abrede; anderer Grund; andere Leistungsstörung; anderer Mangel; andere Nebenpflicht; anderer Rechtsbehelf; andere Sache; andere Sorgfaltspflicht; andere Vereinbarung; anderer Vertrag; andere Vertragsanpassung; anderes Werk; anerkannte Regel; angenommene Voraussetzung; angesetzte Frist; angesetzte Rügefrist; anwendbare Gesetzesregel; anwendbare Sonderregel; arbeitsteilige Herstellung; atypischer Preis; auftragsrechtliche Qualifikation; ausführbares Werk; ausgeführtes Werkteil; ausschließliches Nachbesserungsrecht; außerordentlicher Umstand; benötigtes Arbeitsmittel; benötigter Werkstoff; beschränkt Entscheidbefugnis; beschränkte Pauschalpreisabrede; beschränktes Selbstverschulden; beschränkte Wegbedingung; besondere Auflösungsregel; besondere Beschaffenheit; besonderer Sachverhalt; besondere Schadenersatzordnung; besondere Verjährungsfrist; besondere Verjährungsordnung; besondere Voraussetzung; bestellte Zusatzleistung; bestimmter Arbeitserfolg; beteiligte Partei; betreffender Vertrag; bewegliche Sache; bloße Genehmigung; bündelweise Abtretung; differenzierte Qualifikation; differenzierte Vergütung  |2 idssg-J 
690 |a ; differenziertes Vergütungssystem; dispositiver Charakter; dritter Abschnitt; dritter Teil; echte Verpflichtung; eingeschränkte Gebrauchstauglichkeit; einheitlicher Vorgang; einjährige Verjährungsfrist; einseitige Unverbindlichkeit; einseitige Bestellungsänderung; einseitige Willenserklärung; einzelnes Mängelrecht; elektronische Submission; entdeckter Mangel; entstehende Rückleistungspflicht; erfolgte Abmahnung; erfolgte Wandelung; erforderliche Bestimmbarkeit; erforderliche Gebrauchstauglichkeit; erforderlicher Konsens; erforderliche Sorgfalt; erfüllter Vertrag; erfüllte Voraussetzung; ergebnisloser Ablauf; ergänzendes Vertragsrecht; erheblicher Werkmangel; erhöhte Ablieferungskosten; erkannte Mangelhaftigkeit; erster Ausnahmefall; erstes Beispiel; erster Teil; erteilte Weisung; erweiterte Anwendung; erweiterte Auflage; erzwungenes Konsortium; faktische Doppelzahlungspflicht; fehlende Rechtskompetenz; fehlende Regelung; fehlende Vereinbarung; fehlerhafte Mitwirkung; feste Vergütung; feste Übernahme; fließendes Recht; fortbestehende Einrede; fortbestehendes Einrederecht; freihändige Vergabe; fristauslösendes Ereignis; fristgerechte Zahlung; frühe SIA-Norm; fälligkeitsauslösendes Ereignis; förmliche Beschwerde; führende Verhandlung; fünfjährige Frist; fünfjährige Verjährungsfrist; fünfter Teil; ganzer Werkvertrag; geforderte Sorgfalt; gegenseitige Übereinkunft; gegenteilige Meinung; geheimer Mangel; geheimer Werkmangel; gehörend Willenskundgabe; geleistete Arbeit; gelieferter Stoff; gemeinsames Merkmal; gemeinsame Prüfung; gemeinsame Übernahme; gemischtes Konsortium; gemischtes Vertragsverhältnis; gerechtfertigte Verzögerung; geregelte Bestellungsänderung; geregelter Fall; geregelte Sorgfaltspflicht; geringe Vergütung; gesamthänderische Berechtigung; geschuldeter Ersatz; geschuldete Gebrauchstauglichkeit; geschuldete Normalbeschaffenheit; geschuldeter Schadenersatz  |2 idssg-J 
690 |a ; geschuldete Teilvergütung; geschuldete Vergütung; geschuldetes Werk; gesetzliche Anzeigepflicht; gesetzlicher Ausgleichsanspruch; gesetzlicher Ausnahmefall; gesetzliche Bemessungsmethode; gesetzliche Haftungsordnung; gesetzliche Mängelhaftung; gesetzliche Pflicht; gesetzliche Regel; hinausgeschobene Fälligkeit; immaterieller Schaden; individuelle Abrede; interne Weitervergebung; internationaler Werkvertrag; juristische Person; konkurrierende Deliktshaftung; konkurrierende Verantwortlichkeit; kostenbildender Faktor; körperlicher Arbeitserfolg; körperliches Werk; künftige Sache; laufendes Gesetzgebungsverfahren; mangelbedingter Schaden; mangelfreies Werk; mangelhafte Arbeit; mangelhafter Baugrund; mangelhaftes Werk; mangelhafter Werkstoff; mangelnde Überwachung; merkantiler Minderwert; missbräuchliche Einrede; mittelbare Haftungsbeschränkung; mögliche Anwendung; mögliche Bedeutung; mögliche Deliktshaftung; möglicher Gegenstand; nachträgliche Konkretisierung; nachträgliche Unmöglichkeit; natürlicher Gesellschafter; natürliche Person; negative Voraussetzung; neues Werk; nichtberücksichtigter Submittent; objektives Kriterium; offener Mangel; partielle Durchbrechung; pauschalierter Schadenersatz; personendefiniertes Werk; persönliche Herstellung; persönliche Leitung; pflichtwidriges Nichterkennen; positive Vertragsverletzung; praktischer Sprachgebrauch; privater Charakter; private Organisation; privates Submissionsverfahren; privater Unternehmer; privatautonome Ausgestaltung; privatautonome Regelung; privatrechtlicher Anspruch; privatrechtliche Geltung; privatrechtliche Natur; privilegiertes Verwaltungsvermögen; qualifizierte Zusicherung; rechtliche Behandlung; rechtliche Qualifikation; rechtlicher Werkmangel; rechtzeitige Erfüllung; rechtzeitige Prüfung; reines Gefälligkeitsverhältnis; reines Geist-Werk; reine Modalitätsabrede; relative Berechnungsmethode  |2 idssg-J 
690 |a ; richterliche Ermächtigung; richterliche Vertragsergänzung; richterliche Vertragsgestaltung; richtige Qualifikation; rückhaltbarer Betrag; sachverständige Angabe; sachverständige Fremdprüfung; schlechte Arbeit; schlichte Mengenabweichung; schlichter Werkvertrag; selbstständiges Erfolgsversprechen; selbstständige Garantie; sinngemäße Anwendung; sogenannte Mitwirkungspflicht; solidarische Verpflichtung; sonstige Abweichung; sorgfältige Behandlung; ständiger Gastprofessor; systematische Stellung; tatsächliches Ausmaß; technische Regel; technisches Regelwerk; teilweise Entlastung; theoretisches Ausmaß; typwesentlicher Bestandteil; umgekehrter Fall; unbehebbarer Werkmangel; unbestimmte Anpreisung; unbewegliches Bauwerk; unbewegliche Sache; unentgeltlicher Vertrag; unentgeltlicher Werkvertrag; unerlaubter Beizug; unerlaubte Handlung; ungefährer Ansatz; unkörperlicher Arbeitserfolg; unkörperliches Werk; unlauteres Wettbewerbsverhalten; unterlassene Ersatzvornahme; unverhältnismäßige Überschreitung; unverzügliche Anzeige; ursprüngliche Pauschalpreisofferte; ursprüngliches Wahlrecht; verbundene Freizeichnung; verdeckter Mangel; vereinbarte Abschlagszahlung; vereinbartes Abtretungsverbot; vereinbarte Akontozahlung; vereinbarte Beschränkung; vereinbarte Eigenschaft; vereinbarte Garantiefrist; vereinbarter Garantierückbehalt; vereinbarter Genehmigungsvorbehalt; vereinbarte Minimalanforderung; vereinbarte Rügefrist; vereinbarte Teilablieferung; vereinbarte Teilzahlung; vereinbarte Verknüpfung; vereinbarte Verspätungsstrafe; verjährter Nachbesserungsanspruch; verkehrstypische Garantieerklärung; verknüpfte Vergütung; verminderte Herstellungskosten; verschiedene Einzelabrechnung; verschiedener Einzelaspekt; verschiedene Einzelleistung; verschiedenes Mängelrecht; verschiedene Preisart; verschiedene Streitlage; verschiedener Teilunternehmer; verschwiegener Mangel; versprochenes Werk  |2 idssg-J 
690 |a ; vertragliche Abrede; vertragliche Drittschutzwirkung; vertragliche Einzelpflicht; vertraglicher Schadenersatzanspruch; vertraglicher Vergütungsanspruch; vertragliche Verlängerung; verursachter Mangel; verwaltungsrechtlicher Zuschlag; verwandter Untervertrag; vieler Werkvertrag; vierter Teil; volle Schadloshaltung; vollendete Verjährung; vollstreckbare Urkunde; vollzogene Abtretung; vorausgesetzte Eigenschaft; vorausgesetzte Gebrauchstauglichkeit; vorausgesetzte Normalbeschaffenheit; vorausgesetzte Skontoabrede; vorausgesetztes Verschulden; vorausgesetzter Werkmangel; vorbehaltlose Annahme; vorgeformte Freizeichnung; vorgeschriebener Subunternehmer; vorgeschriebener Werkstoff; vorsorgliche Beweisführung; vorvertragliche Aussage; vorzeitige Auflösung; vorzeitiger Beginn; vorzeitige Erfüllung; vorzeitige Fälligkeit; vorzeitiger Schutz; vorzeitige Vertragsauflösung; vorübergehendes Leistungshindernis; weitere Bedeutung; weiterer Mangelfolgeschaden; weitere Voraussetzung; werkvertragliche Drittschutzwirkung; werkvertragsähnlich Innominatkontrakte; wesentlicher Mangel; wesentliche Verschlechterung; widersprüchliche Vertragsbestimmung; wiener Kaufrecht; zufälliger Untergang; zugehöriges Leistungsverzeichnis; zugesicherte Eigenschaft; zusammengesetzter Vertrag; zweifelhafte Zuordnung; zweiter Ausnahmefall; zweites Beispiel; zweiter Teil; zwingender Charakter; ähnliche Methode; öffentlicher Bauherr; öffentliches Beschaffungsrecht; öffentlichrechtliche Submissionsbedingung; übermäßiger Aufwand; übermäßige Erschwerung; übermäßige Kosten; übermäßige Verbesserungskosten; übernommene Garantie; übernommene Schadenersatzpflicht; üblicher Geschäftsgang; übriger Mängelrechter  |2 idssg-J 
690 |a Schweiz C4EXSI; Deutschland C4EUGE  |2 idssg-J 
690 |a Art. Abs. Abs.; Art. Abs. Ziff.; B. Ablieferung; B. Abreden; B. Art.; B. Auslegung; B. Ausnahme; B. Einzelfragen; B. Erscheinungsformen; B. Gegenstand; B. Grundlagenirrtum; B. Haftung; B. Sicherung; B. Sonderfälle; B. Stellvertretung; B. Verjährungseinrede; B. Voraussetzungen; Bauherr Mitverschulden; C. Abnahme; C. Einzelfälle; C. Geltung; C. Schranken; Culpa contrahendo Culpa; D. Ablieferung; D. Abreden; D. Durchbrechung; D. Mängelhaftung; D. Nachbesserungsrecht; D. Rechtslage; D. Teilabnahme; D. Unternehmerklauseln; D. Unwiderruflichkeit; Dr.iur. Dr.; E. Abreden; E. Einzelfragen; E. Unwiderruflichkeit; E. Vertragsverhandlungen; E. Verwirkung; Erlösche; F. Abgrenzungen; F. Abreden; G. Garantie; G. Unwiderruflichkeit; geschuldet Normalbeschaffenheit Werkmangel; Guaranteed Maximum Price; Inhaltsübersicht Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Gesetzes-; international Werkverträge Wiener Kaufrecht; Kauf- AVerkverträge; Peter Gauch; rechtlich Behandlung Abgrenzung; Sachregister Einleitung Erster Teil; schlicht Werkvertrag Werklieferungsvertrag; Universität Luzern Fünfte  |2 idssg-J 
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Basisinformationen

Signatur:
  • Zürich, ZB, HC 45388 Expl 2
  • Zürich, ZB, Verlagsbucharchiv, VAR 131: 2011:113
  • Zürich, ZB, HC 45388
Ressourcentyp:
Alte Drucke und Rara
Digitalisat:
Titel:
Der Werkvertrag / von Peter Gauch
Erscheinungsangaben:
Zürich, Schulthess, 2011
Auflage / Ausgabenvermerk /Entstehungsstufe:
5., überarbeitete und erweiterte Auflage, Stand: März 2011
Physische Beschreibung:
  • LIX, 1077 p.; 25 cm

Sucheinstiege

Person:
Ort:
Thema - Geografikum:
Formschlagwort:

Inhalt und innere Ordnung

Inhalt:
  • Seit der letzten, vierten Auflage dieses Buches, die 1996 erschienen ist, sind fünfzehn Jahre vergangen. Jetzt liegt die fünfte Auflage vor, in der das Buch überarbeitet, mit Rücksicht auf die inzwischen eingetretenen Entwicklungen nachgeführt und auch sonst vervollständigt wurde. Damit ist das Standardwerk zum schweizerischen Werkvertragsrecht wiederum auf den neusten Stand gebracht. Auch die neue Auflage behandelt das gesamte Werkvertragsrecht der Schweiz, das sie mit Einbezug der Allgemeinen Bestimmungen zum Obligationenrecht, des Wiener Kaufrechts und des Submissionsrechts darstellt. Der umfangreiche Stoff ist unter Berücksichtigung von Lehre, Rechtsprechung und Vertragspraxis aufgearbeitet. Ohne die übrigen Erscheinungsformen des Werkvertrages zu vernachlässigen, weist das Buch gezielt auch auf die Besonderheiten des Bauwerkvertrages hin, weshalb die viel verwendete SIA-Norm 118 mit ihren <<Allgemeinen Bedingungen für Bauarbeiten>> ebenfalls zur Sprache kommt. Einzelne Gebiete, die im Rechtsalltag eine besonders wichtige Rolle spielen, werden ausführlicher erörtert als andere. Das gilt namentlich für die Vergütung, auf die der Unternehmer Anspruch hat, aber auch für die Mängelhaftung des Unternehmers, die einen Schwerpunkt des Buches bildet. In der Neuauflage ist das Buch zwar etwas umfangreicher geworden, aber nach wie vor kompakt geschrieben. Es ist rechtlich fundiert und zugleich praxisbezogen, ohne den zahlreichen Kontroversen auszuweichen, die sich auf dem Gebiete des Werkvertragsrechts stellen. Ein detailliertes Inhaltsverzeichnis, zahlreiche Querverweise im Text und ein ausführliches Sachregister erleichtern die Übersicht und den Zugang zu den jeweils gefragten Stellen. Der Aufbau des Buches und seine Randnummern folgen weitgehend der letzten Auflage, damit es den Benützern der vierten Auflage leichter fällt, sich in der Neuauflage zurechtzufinden.; SBT/27.08.2012/BUL/RCG

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkung:
Stand: März 2011; Bauhandwerkerpfandrecht unter Einbezug der voraussichtlich am 1.1.2012 in Kraft tretenden Änderungen
Sprache, Schrift:
Deutsch
ISBN:
9783725550012; CHF 345.00

Identifikatoren

Systemnummer:
991063032909705501
Andere Systemnummer:
  • (swissbib)220944695-41slsp_network
  • 220944695
  • (NEBIS)006451523EBI01
  • (IDSBB)005616318DSV01
  • (IDSSG)000535959HSB01
  • (IDSLU)000996042ILU01
  • (RERO)R006060067-41slsp
  • (SBT)000662383SBT01
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Quelle: