1 Suchergebnisse für: "Wir Bürgermeister und Rath der Stadt Zürich entbieten allen und jeden Unsern Angehörigen in Unsern Städten, Landen, Gerichten und Gebieten, Unsern freundlich-geneigten Willen, und geben ihnen anmit folgendes zu vernehmen: Daß ... Wir gemeinsam mit den sammtlich übrigen Ständen und Zugwandten Orten der Lobl. Eidsgenossenschaft, aus diesen und andern wichtigen Beweggründen, nach Landesväterlicher Obliegenheit, angemessen befunden haben, für die ganze Eidsgenossenschaft dieß Jahr einen allgemeinen Bätt-Buß- und Dank-Tag auf Donnerstag den 8. Herbstmonat anzuordnen ..."