1 Suchergebnisse für: "Wir, Burgermeister und Rath der Stadt Zürich, entbiethen allen und jeden unsern Angehörigen, in unseren Städten, Landen, Gerichten und Gebieten wohnhafft, unseren gnädig-geneigten Willen, Gruss und alles Guts ... und derohalben uns hierauf und auss andern hochwichtigen Bewegungs-Ursachen, so wohl denen obligenden Pflichten, als der christlichen Religions-Gemeinsame gemäss zuseyn bedunckt, einen allgemeinen Fast-, Bätt-, Buss- und Danck-Tag anzusehen, benanntlich auf Donnerstag, so da seyn wird der sechszehende nächst-kommenden Herbstmonats ..."