1 Suchergebnisse für: "WIR Burgermeister und Rath der Stadt Zürich, entbieten allen und jeden Unsern Angehörigen in Unsern Städten, Landen, Gerichten und Gebieten wohnhaft, Unsern gnädig-geneigten Willen, Gruß und alles Guts ... Und derhalben Uns hierauf, und aus andern hochwichtigen Bewegungs-Ursachen, sowohl denen obliegenden Pflichten, als der Christlichen Religions-Gemeinsame gemäß zu seyn bedunkt, einen allgemeinen Fast-Bätt-Buß-und Dank-Tag anzusehen, benanntlich auf Donnerstag, so seyn wird der vierte nächst-kommenden Herbstmonats ..."