1 Suchergebnisse für: "Wir, Burgermeister und Rath der Stadt Zürich, entbieten allen und jeden unseren Angehörigen, in unseren Städten, Landen, Gerichten und Gebieten wohnhafft, unseren gnädig-geneigten Willen, Gruss und alles Guts ... und derhalben uns hierauf und aus andern hochwichtigen Bewegungs-Ursachen, so wohl denen obliegenden Pflichten, als der christlichen Religions-Gemeinsame gemäss zu seyn bedunckt, einen allgemeinen Fast-, Bät-, Buss- und Danck-Tag anzusehen, benanntlich auf Donnerstag, so seyn wird der vierzehende nächst-kommenden Herbstmonats ..."