Brief an William Burnet

Bernoulli, Johann
Kurzformat

Brief an William Burnet / von Johann I Bernoulli - à Bale , ce 9. Avril 1710
4,5 S. : 21 x 16 cm
  • Bernoulli-Briefinventar, -
  • Basel, UB, UBH L Ia 654, Nr.5

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500 |a Datum am Briefkopf eigenhändig. Auf den gleichen Blättern Abschrift eines Briefes an Adam Menso Isink (1710 04 09) 
506 |a Es gelten die generellen Benutzungsregeln für den Sonderlesesaal 
520 |a Diesem hat er in seinem letzten Brief tatsächlich Hermann an seiner statt empfohlen, aber keine Antwort erhalten. 
520 |a Joh. B. hat Burnets undatierten Brief während der Hochzeitsfeier seiner Schwägerin, an der auch Werenfels teilnahm, erhalten. Er freut sich, dass Burnet von Italien über Deutschland glücklich in Den Haag angekommen ist. Craig scheint sich um seine Pflicht, Joh. B. öffentlich Satisfaktion zu geben, drücken zu wollen. Der angeblich verlorene Brief ist wahrscheinlich nie geschrieben worden. Joh. B. kennt aber Mittel, Craig zu zwingen, das zu tun, dessen er sich weigert. Was die Berufung nach Leiden betrifft, so hat Joh. B. Noodt keine Absage erteilt, sondern nur um ein besseres Angebot gebeten. Noodt hat aber nicht geantwortet. Als Gegengründe zu Burnets Argumenten für die Annahme des Rufes nach Leiden nennt Joh. B. seine Familie, nämlich seine Frau und vier Kinder, sowie den Bau eines Hauses, der ihn sehr viel Geld gekostet hat. Bei dessen Verkauf würde er einige Tausend Francs verlieren. Sein verstorbener Vater hat ihm soviel vererbt, dass er sein Brot nicht anderswo verdienen muss. Er besitzt Obligationen, Renten, Mobilien und Immobilien. Ausserdem wollen die Schwiegereltern ihre Tochter nicht nach auswärts geben. Wenn sie in seiner Abwesenheit sterben, kann er sich nicht um das Erbe kümmern. Und wenn er in der Fremde stirbt, was wird dann aus seiner Frau und den Kindern? In Utrecht hat man ihm im Falle seines Todes wenigstens eine Pension für seine Frau versprochen. Wenn er ohne Familie nach Holland reist, garantiert ihm niemand, dass sein Basler Lehrstuhl für ihn reserviert bleibt. Wenn man de Volder nicht mehr bezahlt hat, dann weil dieser keine Frau und keine Kinder hatte. Wenn Burnet ihm allerdings wirklich 1000 Pfund Sterling pro Jahr anbieten könnte, würde er die Berufung sofort annehmen, auch wenn man ihm keine Versorgung für seine Frau nach seinem Tod garantierte. Burnet möge aber über dies alles schweigen. Joh. B. bestellt Grüsse an Obdam und Noodt. 
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Basisinformationen

Signatur:
  • Bernoulli-Briefinventar, -
  • Basel, UB, UBH L Ia 654, Nr.5
Ressourcentyp:
Buchhandschrift; Brief
Digitalisat:
Titel:
Brief an William Burnet / von Johann I Bernoulli
Entstehungsangaben:
à Bale, ce 9. Avril 1710
Entstehungszeit (normiert):
1710.04.09
Auflage / Ausgabenvermerk /Entstehungsstufe:
Abschrift
Physische Beschreibung:
  • 4,5 S.; 21 x 16 cm

Sucheinstiege

Person:
Ort (normiert):
Ort:
Formschlagwort:

Hierarchie/Kontext

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Inhalt und innere Ordnung

Inhalt:
  • Diesem hat er in seinem letzten Brief tatsächlich Hermann an seiner statt empfohlen, aber keine Antwort erhalten.
  • Joh. B. hat Burnets undatierten Brief während der Hochzeitsfeier seiner Schwägerin, an der auch Werenfels teilnahm, erhalten. Er freut sich, dass Burnet von Italien über Deutschland glücklich in Den Haag angekommen ist. Craig scheint sich um seine Pflicht, Joh. B. öffentlich Satisfaktion zu geben, drücken zu wollen. Der angeblich verlorene Brief ist wahrscheinlich nie geschrieben worden. Joh. B. kennt aber Mittel, Craig zu zwingen, das zu tun, dessen er sich weigert. Was die Berufung nach Leiden betrifft, so hat Joh. B. Noodt keine Absage erteilt, sondern nur um ein besseres Angebot gebeten. Noodt hat aber nicht geantwortet. Als Gegengründe zu Burnets Argumenten für die Annahme des Rufes nach Leiden nennt Joh. B. seine Familie, nämlich seine Frau und vier Kinder, sowie den Bau eines Hauses, der ihn sehr viel Geld gekostet hat. Bei dessen Verkauf würde er einige Tausend Francs verlieren. Sein verstorbener Vater hat ihm soviel vererbt, dass er sein Brot nicht anderswo verdienen muss. Er besitzt Obligationen, Renten, Mobilien und Immobilien. Ausserdem wollen die Schwiegereltern ihre Tochter nicht nach auswärts geben. Wenn sie in seiner Abwesenheit sterben, kann er sich nicht um das Erbe kümmern. Und wenn er in der Fremde stirbt, was wird dann aus seiner Frau und den Kindern? In Utrecht hat man ihm im Falle seines Todes wenigstens eine Pension für seine Frau versprochen. Wenn er ohne Familie nach Holland reist, garantiert ihm niemand, dass sein Basler Lehrstuhl für ihn reserviert bleibt. Wenn man de Volder nicht mehr bezahlt hat, dann weil dieser keine Frau und keine Kinder hatte. Wenn Burnet ihm allerdings wirklich 1000 Pfund Sterling pro Jahr anbieten könnte, würde er die Berufung sofort annehmen, auch wenn man ihm keine Versorgung für seine Frau nach seinem Tod garantierte. Burnet möge aber über dies alles schweigen. Joh. B. bestellt Grüsse an Obdam und Noodt.

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkung:
Datum am Briefkopf eigenhändig. Auf den gleichen Blättern Abschrift eines Briefes an Adam Menso Isink (1710 04 09)
Sprache, Schrift:
Französisch

Geschichte

Akzession:
  • Eigentümer: Öffentliche Bibliothek der Universität Basel

Hinweise

Verwandtes Material:
  • Weitere Abschrift unter L Ia 908:Bl.199-201

Zugriffs- und Benutzungsbestimmungen

Zugangsbestimmungen:
  • Es gelten die generellen Benutzungsregeln für den Sonderlesesaal
Urheberrecht Metadaten:
Die Katalogdaten stehen unter der Lizenz CC0 zur Weiternutzung zur Verfügung.

Bearbeitungsstand

Interne Bearbeitung:
  • Digitalisierung=Digitization=Numérisation; 05.04.2015; TIFF

Identifikatoren

Systemnummer:
991170514864505501
Andere Systemnummer:
  • (HAN)000055694DSV05
  • (EXLNZ-41SLSP_NETWORK)991170514864505501
  • (41SLSP_UBS)9972432943905504
Digital Object Identifier:
Quelle: