Brief an Hochachtende herren [gmainer 3. püntten]
Kurzformat
Brief an Hochachtende herren [gmainer 3. püntten] / von Kirchendiener der reformierten religion eüwers und unsseres geliepten vatterlands - Zutz , den 22. tag Julii, im jar der gnaden 1619
1 Doppelbl. + 1 Bl., 6 S. beschrieben : 33,8 x 20,3 cm
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St. Gallen, KB Vadiana SG, VadSlg Ms 108:56
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500 | |a Briefanrede: Hoch- unnd wolgeachte, gestrenge, edle, ehrenveste, fromme, fürsichtige, ersamme unnd wyse, hochachtende herren, verthrauwte liebe eyd-puntts-und glaubensgenossen | ||
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500 | |a Ohne Adresse und Siegelspuren | ||
506 | |a Es gelten die Benutzungsbestimmungen für den Sonderlesesaal. | ||
520 | |a Die Wirren in den drei Bünden haben nicht nur die weltliche Regierung, sondern auch die Kirchen entzweit. Die Pfarrer haben deshalb eine Synode ("capitel") nach Zuoz einberufen, um über die Lage zu beraten und nach Möglichkeiten der Besserung zu suchen. - Zuerst musste festgestellt werden, dass beim Thusner Strafgericht ("Thusisches straffgericht") einige Pfarrer angeklagt worden sind, dass sie das Bündnis mit Venedig unterstützten und mit weltlichen Personen zusammen Unruhen gestiftet und einen gewaltsamen Angriff auf Chur geplant hätten. Diese ungerechtfertigte Anklage hat zur Verfolgung einiger Pfarrer geführt. Mit Verleumdungen auch gegenüber Glaubensgenossen ausserhalb der drei Bünde versucht man, die besten Kräfte ("fürnämbste liechter") der Kirche in Verruf zu bringen. Den Pfarrern bleibt nichts übrig, als Gott um seinen Schutz zu bitten. Zugleich fordern sie aber auch die Behörden auf, die Pfarrer vor diesen Angriffen in Schutz zu nehmen und die Schuldigen in einem rechtlichen Verfahren zur Verantwortung zu ziehen. - Ferner sollen die Behörden die Bevölkerung zu sittlichem und religiösem Verhalten aufrufen und die Freiheit der Pfarrer schützen, entsprechend ihrem Prophetenamt ungebührliches Verhalten zu kritisieren. Den obrigkeitlichen Schutz verdienen die Pfarrer aber nicht nur ihres Amtes wegen, sondern auch, weil die meisten von ihnen Landeskinder sind. - Die Pfarrer haben sich an ihrer Versammlung bereit erklärt, jene Amtsgenossen, die sich etwas zuschulden kommen lassen, vom Kirchendienst auszuschliessen. Wegen des Beispiels von Jacob Anton [Vulpius], der in Chur ins Gefängnis geworfen wurde, werden sie aber keinen Vorladungen ("citatzen") nach Chur Folge leisten. Die Pfarrer bitten, gegebenenfalls an einem Ort vor Gericht gezogen zu werden, an dem nicht die Katholiken ("mässische") eine Mehrheit haben. Auch der Fall von Jacob Anton [Vulpius] soll vor einem unparteiischen Gericht verhandelt werden. Einem solchen werden sich alle Pfarrer willig unterziehen. - Die Behörden sollen im Übrigen energisch gegen alle Verleumder vorgehen und insbesondere die Schmähschrift ("pasquil") unterdrücken, die auf das in diesem Jahr in Chur erlassene Edikt hin verfasst wurde. - Falls die Obrigkeit nicht willens und in der Lage ist, für den Schutz ihrer evangelischen Pfarrer zu sorgen, werden sie ihr Heil anderswo suchen müssen. Die Verantwortung für die Folgen tragen die Behörden. | ||
546 | |a Deutsch | ||
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Basisinformationen
Signatur:
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St. Gallen, KB Vadiana SG, VadSlg Ms 108:56
Ressourcentyp:
Brief; Archivmaterial / Archivdokument
Titel:
Brief an Hochachtende herren [gmainer 3. püntten] / von Kirchendiener der reformierten religion eüwers und unsseres geliepten vatterlands
Entstehungsangaben:
Zutz, den 22. tag Julii, im jar der gnaden 1619
Entstehungszeit (normiert):
1619.07.22
Verzeichnungsstufe:
Dokument=Item=Pièce
Auflage / Ausgabenvermerk /Entstehungsstufe:
Abschrift; von Bartholomäus Anhorn
Physische Beschreibung:
-
1 Doppelbl. + 1 Bl., 6 S. beschrieben; 33,8 x 20,3 cm
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Inhalt und innere Ordnung
Inhalt:
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Die Wirren in den drei Bünden haben nicht nur die weltliche Regierung, sondern auch die Kirchen entzweit. Die Pfarrer haben deshalb eine Synode ("capitel") nach Zuoz einberufen, um über die Lage zu beraten und nach Möglichkeiten der Besserung zu suchen. - Zuerst musste festgestellt werden, dass beim Thusner Strafgericht ("Thusisches straffgericht") einige Pfarrer angeklagt worden sind, dass sie das Bündnis mit Venedig unterstützten und mit weltlichen Personen zusammen Unruhen gestiftet und einen gewaltsamen Angriff auf Chur geplant hätten. Diese ungerechtfertigte Anklage hat zur Verfolgung einiger Pfarrer geführt. Mit Verleumdungen auch gegenüber Glaubensgenossen ausserhalb der drei Bünde versucht man, die besten Kräfte ("fürnämbste liechter") der Kirche in Verruf zu bringen. Den Pfarrern bleibt nichts übrig, als Gott um seinen Schutz zu bitten. Zugleich fordern sie aber auch die Behörden auf, die Pfarrer vor diesen Angriffen in Schutz zu nehmen und die Schuldigen in einem rechtlichen Verfahren zur Verantwortung zu ziehen. - Ferner sollen die Behörden die Bevölkerung zu sittlichem und religiösem Verhalten aufrufen und die Freiheit der Pfarrer schützen, entsprechend ihrem Prophetenamt ungebührliches Verhalten zu kritisieren. Den obrigkeitlichen Schutz verdienen die Pfarrer aber nicht nur ihres Amtes wegen, sondern auch, weil die meisten von ihnen Landeskinder sind. - Die Pfarrer haben sich an ihrer Versammlung bereit erklärt, jene Amtsgenossen, die sich etwas zuschulden kommen lassen, vom Kirchendienst auszuschliessen. Wegen des Beispiels von Jacob Anton [Vulpius], der in Chur ins Gefängnis geworfen wurde, werden sie aber keinen Vorladungen ("citatzen") nach Chur Folge leisten. Die Pfarrer bitten, gegebenenfalls an einem Ort vor Gericht gezogen zu werden, an dem nicht die Katholiken ("mässische") eine Mehrheit haben. Auch der Fall von Jacob Anton [Vulpius] soll vor einem unparteiischen Gericht verhandelt werden. Einem solchen werden sich alle Pfarrer willig unterziehen. - Die Behörden sollen im Übrigen energisch gegen alle Verleumder vorgehen und insbesondere die Schmähschrift ("pasquil") unterdrücken, die auf das in diesem Jahr in Chur erlassene Edikt hin verfasst wurde. - Falls die Obrigkeit nicht willens und in der Lage ist, für den Schutz ihrer evangelischen Pfarrer zu sorgen, werden sie ihr Heil anderswo suchen müssen. Die Verantwortung für die Folgen tragen die Behörden.
Anmerkungen
Allgemeine Anmerkung:
Briefanrede: Hoch- unnd wolgeachte, gestrenge, edle, ehrenveste, fromme, fürsichtige, ersamme unnd wyse, hochachtende herren, verthrauwte liebe eyd-puntts-und glaubensgenossen
Absender: : E[uwer] e[hrsamen] w[ysen] allzytt getrüwe kirchendiener der reformierten religion eüwers und unsseres geliepten vatterlands.
Ohne Adresse und Siegelspuren
Sprache, Schrift:
Deutsch
Zugriffs- und Benutzungsbestimmungen
Zugangsbestimmungen:
-
Es gelten die Benutzungsbestimmungen für den Sonderlesesaal.
Urheberrecht Metadaten:
Die Katalogdaten stehen unter der Lizenz CC0 zur Weiternutzung zur Verfügung.
Bearbeitungsstand
Interne Bearbeitung:
-
Verzeichnung=Description=Inventaire; Oktober 2016; Februar 2023; HAN-Katalogisierungsregeln; Vollständige Rekatalogisierung; Gertraud Gamper; Clemens Müller
Identifikatoren
Systemnummer:
991170521858105501
Andere Systemnummer:
-
(HAN)000294404DSV05
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(EXLNZ-41SLSP_NETWORK)991170521858105501
-
(41SLSP_UBS)9972436967805504