Brief an Hochachtende herren [gmainer 3. püntten]

Kurzformat

Brief an Hochachtende herren [gmainer 3. püntten] / von Kirchendiener der reformierten religion eüwers und unsseres geliepten vatterlands - Zutz , den 22. tag Julii, im jar der gnaden 1619
1 Doppelbl. + 1 Bl., 6 S. beschrieben : 33,8 x 20,3 cm
  • St. Gallen, KB Vadiana SG, VadSlg Ms 108:56

LEADER 00000ntaaa2200000 c 4500
001 991170521858105501
005 20240312035217.0
008 160613s1619 sz 00| i ger d
019 |a Rekatalogisierungsgrad voll  |5 HAN 
019 |a Exemplarspezifische Aufnahme, gesperrt für Veränderungen und das Anhängen von Signaturen  |5 HAN/11.11.2020/bmt 
035 |a (HAN)000294404DSV05 
035 |a (EXLNZ-41SLSP_NETWORK)991170521858105501 
035 |a (41SLSP_UBS)9972436967805504  |9 (41SLSP_UBS)9972436967805504 
040 |a CH-001880-7  |b ger  |e HAN-Katalogisierungsregeln 
046 |a s  |c 1619.07.22 
110 2 |a Evangelisch-reformierte Landeskirche Graubünden  |0 (DE-588)2078415-6  |e Verfasser  |4 aut 
245 1 0 |a Brief an Hochachtende herren [gmainer 3. püntten]  |c von Kirchendiener der reformierten religion eüwers und unsseres geliepten vatterlands 
250 |a Abschrift  |b von Bartholomäus Anhorn 
264 0 |a Zutz  |c den 22. tag Julii, im jar der gnaden 1619 
300 |a 1 Doppelbl. + 1 Bl., 6 S. beschrieben  |c 33,8 x 20,3 cm 
336 |b txt  |2 rdacontent 
337 |b n  |2 rdamedia 
338 |b nb  |2 rdacarrier 
351 |c Dokument=Item=Pièce 
500 |a Briefanrede: Hoch- unnd wolgeachte, gestrenge, edle, ehrenveste, fromme, fürsichtige, ersamme unnd wyse, hochachtende herren, verthrauwte liebe eyd-puntts-und glaubensgenossen 
500 |a Absender: : E[uwer] e[hrsamen] w[ysen] allzytt getrüwe kirchendiener der reformierten religion eüwers und unsseres geliepten vatterlands. 
500 |a Ohne Adresse und Siegelspuren 
506 |a Es gelten die Benutzungsbestimmungen für den Sonderlesesaal. 
520 |a Die Wirren in den drei Bünden haben nicht nur die weltliche Regierung, sondern auch die Kirchen entzweit. Die Pfarrer haben deshalb eine Synode ("capitel") nach Zuoz einberufen, um über die Lage zu beraten und nach Möglichkeiten der Besserung zu suchen. - Zuerst musste festgestellt werden, dass beim Thusner Strafgericht ("Thusisches straffgericht") einige Pfarrer angeklagt worden sind, dass sie das Bündnis mit Venedig unterstützten und mit weltlichen Personen zusammen Unruhen gestiftet und einen gewaltsamen Angriff auf Chur geplant hätten. Diese ungerechtfertigte Anklage hat zur Verfolgung einiger Pfarrer geführt. Mit Verleumdungen auch gegenüber Glaubensgenossen ausserhalb der drei Bünde versucht man, die besten Kräfte ("fürnämbste liechter") der Kirche in Verruf zu bringen. Den Pfarrern bleibt nichts übrig, als Gott um seinen Schutz zu bitten. Zugleich fordern sie aber auch die Behörden auf, die Pfarrer vor diesen Angriffen in Schutz zu nehmen und die Schuldigen in einem rechtlichen Verfahren zur Verantwortung zu ziehen. - Ferner sollen die Behörden die Bevölkerung zu sittlichem und religiösem Verhalten aufrufen und die Freiheit der Pfarrer schützen, entsprechend ihrem Prophetenamt ungebührliches Verhalten zu kritisieren. Den obrigkeitlichen Schutz verdienen die Pfarrer aber nicht nur ihres Amtes wegen, sondern auch, weil die meisten von ihnen Landeskinder sind. - Die Pfarrer haben sich an ihrer Versammlung bereit erklärt, jene Amtsgenossen, die sich etwas zuschulden kommen lassen, vom Kirchendienst auszuschliessen. Wegen des Beispiels von Jacob Anton [Vulpius], der in Chur ins Gefängnis geworfen wurde, werden sie aber keinen Vorladungen ("citatzen") nach Chur Folge leisten. Die Pfarrer bitten, gegebenenfalls an einem Ort vor Gericht gezogen zu werden, an dem nicht die Katholiken ("mässische") eine Mehrheit haben. Auch der Fall von Jacob Anton [Vulpius] soll vor einem unparteiischen Gericht verhandelt werden. Einem solchen werden sich alle Pfarrer willig unterziehen. - Die Behörden sollen im Übrigen energisch gegen alle Verleumder vorgehen und insbesondere die Schmähschrift ("pasquil") unterdrücken, die auf das in diesem Jahr in Chur erlassene Edikt hin verfasst wurde. - Falls die Obrigkeit nicht willens und in der Lage ist, für den Schutz ihrer evangelischen Pfarrer zu sorgen, werden sie ihr Heil anderswo suchen müssen. Die Verantwortung für die Folgen tragen die Behörden. 
546 |a Deutsch 
583 1 |b Verzeichnung=Description=Inventaire  |c Oktober 2016; Februar 2023  |f HAN-Katalogisierungsregeln  |i Vollständige Rekatalogisierung  |k Gertraud Gamper; Clemens Müller 
655 7 |a Handschrift  |2 gnd-content 
655 7 |a Briefsammlung  |2 gnd-content 
700 1 |a Anhorn, Bartholomäus  |d 1566-1640  |e Schreiber  |4 scr  |0 (DE-588)121073319 
710 1 |a Drei Bünde  |e Adressat  |4 rcp  |0 (DE-588)1069513687 
751 |a Zuoz  |0 (DE-588)4263871-9 
773 1 |g Bl. 56r-58v  |q 56  |t Sendschreiben verschiedener Personen an St. Gallische Bürger und von solchen an andere  |w (HAN)000202472DSV05 
852 4 |b SGKBV  |c RAVS  |j VadSlg Ms 108:56  |9 (41SLSP_UBS)9972436967805504 
856 4 1 |u https://han.stadtarchiv.ch/inhalt/VadSlg_Ms_108_56.pdf  |z Digitalisat 
900 |a HANunikat 
910 |c Die Katalogdaten stehen unter der Lizenz CC0 zur Weiternutzung zur Verfügung. 
949 |c RAVS  |p 12  |j VadSlg Ms 108:56  |b SGKBV  |9 (41SLSP_UBS)9972436967805504 
986 |a (41SLSP_UBS)9972436967805504  |9 (41SLSP_UBS)9972436967805504 
990 |f disg  |9 local  |9 (41SLSP_UBS)9972436967805504 

Basisinformationen

Signatur:
  • St. Gallen, KB Vadiana SG, VadSlg Ms 108:56
Ressourcentyp:
Buchhandschrift; Brief; Archivmaterial / Archivdokument
Digitalisat:
Titel:
Brief an Hochachtende herren [gmainer 3. püntten] / von Kirchendiener der reformierten religion eüwers und unsseres geliepten vatterlands
Entstehungsangaben:
Zutz, den 22. tag Julii, im jar der gnaden 1619
Entstehungszeit (normiert):
1619.07.22
Verzeichnungsstufe:
Dokument=Item=Pièce
Auflage / Ausgabenvermerk /Entstehungsstufe:
Abschrift; von Bartholomäus Anhorn
Physische Beschreibung:
  • 1 Doppelbl. + 1 Bl., 6 S. beschrieben; 33,8 x 20,3 cm

Sucheinstiege

Person:

SchreiberIn / Scriptorium

Körperschaft:
Ort (normiert):
Ort:
Formschlagwort:

Hierarchie/Kontext

Wird geladen...

Inhalt und innere Ordnung

Inhalt:
  • Die Wirren in den drei Bünden haben nicht nur die weltliche Regierung, sondern auch die Kirchen entzweit. Die Pfarrer haben deshalb eine Synode ("capitel") nach Zuoz einberufen, um über die Lage zu beraten und nach Möglichkeiten der Besserung zu suchen. - Zuerst musste festgestellt werden, dass beim Thusner Strafgericht ("Thusisches straffgericht") einige Pfarrer angeklagt worden sind, dass sie das Bündnis mit Venedig unterstützten und mit weltlichen Personen zusammen Unruhen gestiftet und einen gewaltsamen Angriff auf Chur geplant hätten. Diese ungerechtfertigte Anklage hat zur Verfolgung einiger Pfarrer geführt. Mit Verleumdungen auch gegenüber Glaubensgenossen ausserhalb der drei Bünde versucht man, die besten Kräfte ("fürnämbste liechter") der Kirche in Verruf zu bringen. Den Pfarrern bleibt nichts übrig, als Gott um seinen Schutz zu bitten. Zugleich fordern sie aber auch die Behörden auf, die Pfarrer vor diesen Angriffen in Schutz zu nehmen und die Schuldigen in einem rechtlichen Verfahren zur Verantwortung zu ziehen. - Ferner sollen die Behörden die Bevölkerung zu sittlichem und religiösem Verhalten aufrufen und die Freiheit der Pfarrer schützen, entsprechend ihrem Prophetenamt ungebührliches Verhalten zu kritisieren. Den obrigkeitlichen Schutz verdienen die Pfarrer aber nicht nur ihres Amtes wegen, sondern auch, weil die meisten von ihnen Landeskinder sind. - Die Pfarrer haben sich an ihrer Versammlung bereit erklärt, jene Amtsgenossen, die sich etwas zuschulden kommen lassen, vom Kirchendienst auszuschliessen. Wegen des Beispiels von Jacob Anton [Vulpius], der in Chur ins Gefängnis geworfen wurde, werden sie aber keinen Vorladungen ("citatzen") nach Chur Folge leisten. Die Pfarrer bitten, gegebenenfalls an einem Ort vor Gericht gezogen zu werden, an dem nicht die Katholiken ("mässische") eine Mehrheit haben. Auch der Fall von Jacob Anton [Vulpius] soll vor einem unparteiischen Gericht verhandelt werden. Einem solchen werden sich alle Pfarrer willig unterziehen. - Die Behörden sollen im Übrigen energisch gegen alle Verleumder vorgehen und insbesondere die Schmähschrift ("pasquil") unterdrücken, die auf das in diesem Jahr in Chur erlassene Edikt hin verfasst wurde. - Falls die Obrigkeit nicht willens und in der Lage ist, für den Schutz ihrer evangelischen Pfarrer zu sorgen, werden sie ihr Heil anderswo suchen müssen. Die Verantwortung für die Folgen tragen die Behörden.

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkung:
Briefanrede: Hoch- unnd wolgeachte, gestrenge, edle, ehrenveste, fromme, fürsichtige, ersamme unnd wyse, hochachtende herren, verthrauwte liebe eyd-puntts-und glaubensgenossen
Absender: : E[uwer] e[hrsamen] w[ysen] allzytt getrüwe kirchendiener der reformierten religion eüwers und unsseres geliepten vatterlands.
Ohne Adresse und Siegelspuren
Sprache, Schrift:
Deutsch

Zugriffs- und Benutzungsbestimmungen

Zugangsbestimmungen:
  • Es gelten die Benutzungsbestimmungen für den Sonderlesesaal.
Urheberrecht Metadaten:
Die Katalogdaten stehen unter der Lizenz CC0 zur Weiternutzung zur Verfügung.

Bearbeitungsstand

Interne Bearbeitung:
  • Verzeichnung=Description=Inventaire; Oktober 2016; Februar 2023; HAN-Katalogisierungsregeln; Vollständige Rekatalogisierung; Gertraud Gamper; Clemens Müller

Identifikatoren

Systemnummer:
991170521858105501
Andere Systemnummer:
  • (HAN)000294404DSV05
  • (EXLNZ-41SLSP_NETWORK)991170521858105501
  • (41SLSP_UBS)9972436967805504
Quelle: