Brief an [Landaman und rath der Usseren Roden des lands Appenzäll]

Anhorn, Bartholomäus
Kurzformat

Brief an [Landaman und rath der Usseren Roden des lands Appenzäll] / von Barthlome Anhorn - Gäss , den 29. tag Octobris anno 1633
1 Doppelbl., 4 S. beschrieben : 33,9 x 20,3 cm
  • St. Gallen, KB Vadiana SG, VadSlg Ms 108:64

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500 |a Adressat: Dem ehrenvesten [landaman und rath der Usseren Roden des lands Appenzäll] 
500 |a Absender: E[uer] e[hrenvesten] w[ysen] schuldiger diener Barthlome Anhorn, V.D.M. 
500 |a Rückenvermerk von Anhorn: Antwort auff herren landamens und raths der Usseren Roden des lands Appenzäll byligends schryben an Barthlome Anhorn 1633 (VadSlg Ms 108:62). - Nota. An dise antwort sind mine herren gar wol kommen. Es hatt mir auch vor dem capitel gar nutzid zu schaffen gegeben, die aber zu Appenzäll mein relation nitt rächt ussgeben, sind (yetwädner) von minen herren um 10. taler gestrafft worden. 
500 |a Original in: StAAR, Aa.35-0005, Gais. Pfarrer Barthlome Anhorn an Landammann und Rat: Absicht von Papst Paul V. zur Ausschaltung der evang. Konfession im Bistum Konstanz (29.10.1633) 
506 |a Es gelten die Benutzungsbestimmungen für den Sonderlesesaal. 
520 |a Anhorn bestätigt den Eingang des Schreibens von Landammann und Rat von Appenzell Ausserrhoden (VadSlg Ms 108:62). Anhorn will den darin erhobenen Vorwurf richtigstellen. Anhorn ist auf seiner Rückreise aus dem Schwedischen Lager bei Konstanz in Wöschbach [Kreuzlingen] in einem Wirtshaus abgestiegen, in dem sich viele betrunkene Soldaten aufhielten. Man legte ihm eine Pergamenturkunde ("bermentiner brieff") vor, den die Soldaten im Archiv des Bischofs gefunden hatten. Die Urkunde war lateinisch, stammte aus dem Jahr 1611, war von Papst Paul V. besiegelt und von 10 Kardinälen unterzeichnet. Das Siegel hatten die Soldaten alledings abgeschnitten. Die Urkunde gab dem Bischof von Konstanz die Vollmacht, die evangelische Religion in seinem Bistum zu unterdrücken ("aussreüten"); die Evangelischen, die ihrem Glauben abschworen, sollten wieder in die katholische Kirche aufgenommen werden. Anhorn habe um den Brief gebeten und dessen Inhalt auf Deutsch vorgetragen. Daraufhin wurde von einem Unbekannten erzählt, es sei auch ein Schreiben der fünf Orte an den Bischof gefunden und nach Baden geschickt worden; darin werde sicherlich dem Bischof Unterstützung für diese Unternehmung zugesagt. Dieses habe Anhorn in der Folge über diese päpstliche Vollmacht erzählt. Anhorn hat Hauptmann Hans Alther, Hauptmann Keller ("Käller") und Landesfähnrich Gruber ins Pfarrhaus eingeladen und in ihrer Anwesenheit Ulrich Kern gefragt, ob er von Anhorn einen anderen Sachverhalt gehört habe. Kern antwortete, er habe von Anhorn gar nichts erfahren. Ulrich Kürsteiner habe ihm erzählt, Anhorn habe aus Konstanz die erwähnte Urkunde mit den Siegeln der fünf Orte gebracht. Er habe dem Rat in Trogen nicht gesagt, er habe diese Information von Anhorn erhalten. Auf Befragung sagte Kürsteiner, er habe nicht das erzählt, sondern nur, dass ein Brief der fünf Orte nach Baden geschickt worden sei. Anhorn bittet Landammann und Rat, Appenzell oder die Tagsatzung von dieser Erkklärung in Kenntnis zu setzen. - Anhang: Eigenhändiges Protokoll von Anhorn über die Einvernahme von ihm, Ulrich Kern, Ulrich Kürsteiner und Ulrich Weishaupt ("Wysshoupt") durch Landammann und Rat von Appenzell Ausserrhoden. Durch die Befragung der genannten Zeugen hat sich die falsche Behauptung über Anhorn als Missverständnis erwiesen. Anhorn hat die Bekanntmachung seiner Erklärung im Brief vom 29. Oktober verlangt. Ebenso wurde Landammann Studer vom Ergebnis der Befragung in Kenntnis gesetzt. Damit sieht sich Anhorn als entschuldigt (Datum Gais, 9. November 1633). 
546 |a Deutsch 
583 1 |b Verzeichnung=Description=Inventaire  |c Oktober 2016; Februar 2023  |f HAN-Katalogisierungsregeln  |i Vollständige Rekatalogisierung  |k Gertraud Gamper; Clemens Müller 
655 7 |a Autograf  |2 gnd-content 
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655 7 |a Briefsammlung  |2 gnd-content 
710 2 |a Appenzell Ausserrhoden  |b Rat  |e Adressat  |4 rcp  |0 (DE-588)1086271599 
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773 1 |g Bl. 64r-65v  |q 64  |t Sendschreiben verschiedener Personen an St. Gallische Bürger und von solchen an andere  |w (HAN)000202472DSV05 
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Basisinformationen

Signatur:
  • St. Gallen, KB Vadiana SG, VadSlg Ms 108:64
Ressourcentyp:
Buchhandschrift; Brief; Autograph; Archivmaterial / Archivdokument
Digitalisat:
Titel:
Brief an [Landaman und rath der Usseren Roden des lands Appenzäll] / von Barthlome Anhorn
Entstehungsangaben:
Gäss, den 29. tag Octobris anno 1633
Entstehungszeit (normiert):
1633.10.29
Verzeichnungsstufe:
Dokument=Item=Pièce
Auflage / Ausgabenvermerk /Entstehungsstufe:
Abschrift; von Bartholomäus Anhorn
Physische Beschreibung:
  • 1 Doppelbl., 4 S. beschrieben; 33,9 x 20,3 cm

Sucheinstiege

Person:
Körperschaft:
Ort (normiert):
Ort:
Formschlagwort:

Hierarchie/Kontext

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Inhalt und innere Ordnung

Inhalt:
  • Anhorn bestätigt den Eingang des Schreibens von Landammann und Rat von Appenzell Ausserrhoden (VadSlg Ms 108:62). Anhorn will den darin erhobenen Vorwurf richtigstellen. Anhorn ist auf seiner Rückreise aus dem Schwedischen Lager bei Konstanz in Wöschbach [Kreuzlingen] in einem Wirtshaus abgestiegen, in dem sich viele betrunkene Soldaten aufhielten. Man legte ihm eine Pergamenturkunde ("bermentiner brieff") vor, den die Soldaten im Archiv des Bischofs gefunden hatten. Die Urkunde war lateinisch, stammte aus dem Jahr 1611, war von Papst Paul V. besiegelt und von 10 Kardinälen unterzeichnet. Das Siegel hatten die Soldaten alledings abgeschnitten. Die Urkunde gab dem Bischof von Konstanz die Vollmacht, die evangelische Religion in seinem Bistum zu unterdrücken ("aussreüten"); die Evangelischen, die ihrem Glauben abschworen, sollten wieder in die katholische Kirche aufgenommen werden. Anhorn habe um den Brief gebeten und dessen Inhalt auf Deutsch vorgetragen. Daraufhin wurde von einem Unbekannten erzählt, es sei auch ein Schreiben der fünf Orte an den Bischof gefunden und nach Baden geschickt worden; darin werde sicherlich dem Bischof Unterstützung für diese Unternehmung zugesagt. Dieses habe Anhorn in der Folge über diese päpstliche Vollmacht erzählt. Anhorn hat Hauptmann Hans Alther, Hauptmann Keller ("Käller") und Landesfähnrich Gruber ins Pfarrhaus eingeladen und in ihrer Anwesenheit Ulrich Kern gefragt, ob er von Anhorn einen anderen Sachverhalt gehört habe. Kern antwortete, er habe von Anhorn gar nichts erfahren. Ulrich Kürsteiner habe ihm erzählt, Anhorn habe aus Konstanz die erwähnte Urkunde mit den Siegeln der fünf Orte gebracht. Er habe dem Rat in Trogen nicht gesagt, er habe diese Information von Anhorn erhalten. Auf Befragung sagte Kürsteiner, er habe nicht das erzählt, sondern nur, dass ein Brief der fünf Orte nach Baden geschickt worden sei. Anhorn bittet Landammann und Rat, Appenzell oder die Tagsatzung von dieser Erkklärung in Kenntnis zu setzen. - Anhang: Eigenhändiges Protokoll von Anhorn über die Einvernahme von ihm, Ulrich Kern, Ulrich Kürsteiner und Ulrich Weishaupt ("Wysshoupt") durch Landammann und Rat von Appenzell Ausserrhoden. Durch die Befragung der genannten Zeugen hat sich die falsche Behauptung über Anhorn als Missverständnis erwiesen. Anhorn hat die Bekanntmachung seiner Erklärung im Brief vom 29. Oktober verlangt. Ebenso wurde Landammann Studer vom Ergebnis der Befragung in Kenntnis gesetzt. Damit sieht sich Anhorn als entschuldigt (Datum Gais, 9. November 1633).

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkung:
Adressat: Dem ehrenvesten [landaman und rath der Usseren Roden des lands Appenzäll]
Absender: E[uer] e[hrenvesten] w[ysen] schuldiger diener Barthlome Anhorn, V.D.M.
Rückenvermerk von Anhorn: Antwort auff herren landamens und raths der Usseren Roden des lands Appenzäll byligends schryben an Barthlome Anhorn 1633 (VadSlg Ms 108:62). - Nota. An dise antwort sind mine herren gar wol kommen. Es hatt mir auch vor dem capitel gar nutzid zu schaffen gegeben, die aber zu Appenzäll mein relation nitt rächt ussgeben, sind (yetwädner) von minen herren um 10. taler gestrafft worden.
Original in: StAAR, Aa.35-0005, Gais. Pfarrer Barthlome Anhorn an Landammann und Rat: Absicht von Papst Paul V. zur Ausschaltung der evang. Konfession im Bistum Konstanz (29.10.1633)
Sprache, Schrift:
Deutsch

Zugriffs- und Benutzungsbestimmungen

Zugangsbestimmungen:
  • Es gelten die Benutzungsbestimmungen für den Sonderlesesaal.
Urheberrecht Metadaten:
Die Katalogdaten stehen unter der Lizenz CC0 zur Weiternutzung zur Verfügung.

Bearbeitungsstand

Interne Bearbeitung:
  • Verzeichnung=Description=Inventaire; Oktober 2016; Februar 2023; HAN-Katalogisierungsregeln; Vollständige Rekatalogisierung; Gertraud Gamper; Clemens Müller

Identifikatoren

Systemnummer:
991170521857605501
Andere Systemnummer:
  • (HAN)000294409DSV05
  • (EXLNZ-41SLSP_NETWORK)991170521857605501
  • (41SLSP_UBS)9972436967505504
Quelle: