Brief an Tobias Schobinger

Wirz, Rudolf
Kurzformat

Brief an Tobias Schobinger / von Rudolff Wirtz - Güttingen , den 12. Julii 1670
1 Doppelbl., 2 S. beschrieben : 32 x 20,5 cm
  • St. Gallen, KB Vadiana SG, VadSlg Ms 108:97

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500 |a Adressat: Dem edlen, vesten, fürnehmen, fürsichtigen und weysen junckheren Tobias Schobinger, des rahts und wolerwehltem sekel-meister lobl[icher] stadt S. Gallen, meinem hochgeehrten, grossgünstigen junckher vetter zu angenthnrn handen. S. Gallen. 
500 |a Absender: M[eines] hochgeehrten herren vetter sekelm[eister] verpflicht-schuld-willigster Rudolff Wirtz, diener am h[eiligen] wort gottes zu Güttingen und Oberhoffen [..] 
500 |a Rückenvermerk oberhalb der Adresse: 12. Julii 1670. Rudolf Würtz von Gütingen 
500 |a Siegelrest 
500 |a Bll. 97/98 zwischen Bl. 103 und 104 eingereiht 
506 |a Es gelten die Benutzungsbestimmungen für den Sonderlesesaal. 
520 |a Der Überbringer des Briefs, Heinrich Schwarz aus Güttingen, ist von seinen eigenen Glaubensgenossen angeklagt worden, er habe sich vor Jahren mit einer steinernen Statue in einer Kapelle im Schwabenland ungebührlich verhalten. Er ist daher vom Landvogt in Frauenfeld gefangengesetzt und einvernommen worden. Der Landvogt hat ihn daraufhin zur Strafe zum Pranger verurteilt. - Die Ankläger haben sich damit nicht zufrieden gegeben und haben ihn auch im Schwabenland angeklagt, wohin sich Schwarz zur Ausübung seines Küferhandwerks begeben hatte. Er wurde daraufhin auf der Reichenau ins Gefängnis gesetzt, in Fesseln gelegt und wiederum verhört. Nachdem man auch in Frauenfeld Erkundigungen eingezogen hatte, wurde er dazu verurteilt, vom Scharfrichter eine halbe Stunde lang mit der Rute gestrichen und des Landes verwiesen zu werden. Die Gemeinde Güttingen hat ihn aus Erbarmen für 31 Gulden "pargelt" von der Strafe freigekauft. Von der Gefangenschaft war Schwarz derart geschwächt, dass er ohne die Hilfe eines Mannes aus Altnau nicht hätte heimkehren können. In Güttingen litt er noch lange unter den Folgen des Gefängnisaufenthalts. Schwarz bezeugt seine Unschuld und führt an, dass auch der Vogt von Reichenau nach einem Augenschein bestätigt habe, dass er die ihm vorgeworfene Untat nicht habe begehen können. Seine Ankläger betreiben jedoch nach wie vor seine Entfernung aus Güttingen, obwohl er ein Bürger des Dorfs ist. Schwarz ist ein guter Bürger, bestrebt, auf ehrliche Weise seine Familie zu ernähren. Wirz bittet Schobinger, sich des geplagten Mannes ("mühdling") zu erbarmen und ihm eine Gelegenheit zu gewähren, sein Leben zu fristen. - Zum kürzlich erlangten Amt des Seckelmeisters "der weltberühmten statt S. Gallen" wünschen Wirz und seine Ehefrau ("mein liebste") dem Vetter Schobinger Glück und Segen. Sie sind sicher, dass dieses Amt nur ein Stufe für seine weitere Karriere sein wird. - Wirz bittet Schobinger, den Brief nicht weiterzugeben, da es im Thurgau zu Nachteilen führen könnte, wenn man erfährt, dass interne Probleme einem weiteren Kreis bekannt gemacht werden. - Wirz und seine Ehefrau Anna-Susanna Zili wünschen Schobinger Gottes Segen. 
546 |a Deutsch 
583 1 |b Verzeichnung=Description=Inventaire  |c Oktober 2016; März 2023  |f HAN-Katalogisierungsregeln  |i Vollständige Rekatalogisierung  |k Gertraud Gamper; Clemens Müller 
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Basisinformationen

Signatur:
  • St. Gallen, KB Vadiana SG, VadSlg Ms 108:97
Ressourcentyp:
Buchhandschrift; Brief; Autograph; Archivmaterial / Archivdokument
Digitalisat:
Titel:
Brief an Tobias Schobinger / von Rudolff Wirtz
Entstehungsangaben:
Güttingen, den 12. Julii 1670
Entstehungszeit (normiert):
1670.07.12
Verzeichnungsstufe:
Dokument=Item=Pièce
Physische Beschreibung:
  • 1 Doppelbl., 2 S. beschrieben; 32 x 20,5 cm

Sucheinstiege

Person:
Ort (normiert):
Ort:
Formschlagwort:

Hierarchie/Kontext

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Inhalt und innere Ordnung

Inhalt:
  • Der Überbringer des Briefs, Heinrich Schwarz aus Güttingen, ist von seinen eigenen Glaubensgenossen angeklagt worden, er habe sich vor Jahren mit einer steinernen Statue in einer Kapelle im Schwabenland ungebührlich verhalten. Er ist daher vom Landvogt in Frauenfeld gefangengesetzt und einvernommen worden. Der Landvogt hat ihn daraufhin zur Strafe zum Pranger verurteilt. - Die Ankläger haben sich damit nicht zufrieden gegeben und haben ihn auch im Schwabenland angeklagt, wohin sich Schwarz zur Ausübung seines Küferhandwerks begeben hatte. Er wurde daraufhin auf der Reichenau ins Gefängnis gesetzt, in Fesseln gelegt und wiederum verhört. Nachdem man auch in Frauenfeld Erkundigungen eingezogen hatte, wurde er dazu verurteilt, vom Scharfrichter eine halbe Stunde lang mit der Rute gestrichen und des Landes verwiesen zu werden. Die Gemeinde Güttingen hat ihn aus Erbarmen für 31 Gulden "pargelt" von der Strafe freigekauft. Von der Gefangenschaft war Schwarz derart geschwächt, dass er ohne die Hilfe eines Mannes aus Altnau nicht hätte heimkehren können. In Güttingen litt er noch lange unter den Folgen des Gefängnisaufenthalts. Schwarz bezeugt seine Unschuld und führt an, dass auch der Vogt von Reichenau nach einem Augenschein bestätigt habe, dass er die ihm vorgeworfene Untat nicht habe begehen können. Seine Ankläger betreiben jedoch nach wie vor seine Entfernung aus Güttingen, obwohl er ein Bürger des Dorfs ist. Schwarz ist ein guter Bürger, bestrebt, auf ehrliche Weise seine Familie zu ernähren. Wirz bittet Schobinger, sich des geplagten Mannes ("mühdling") zu erbarmen und ihm eine Gelegenheit zu gewähren, sein Leben zu fristen. - Zum kürzlich erlangten Amt des Seckelmeisters "der weltberühmten statt S. Gallen" wünschen Wirz und seine Ehefrau ("mein liebste") dem Vetter Schobinger Glück und Segen. Sie sind sicher, dass dieses Amt nur ein Stufe für seine weitere Karriere sein wird. - Wirz bittet Schobinger, den Brief nicht weiterzugeben, da es im Thurgau zu Nachteilen führen könnte, wenn man erfährt, dass interne Probleme einem weiteren Kreis bekannt gemacht werden. - Wirz und seine Ehefrau Anna-Susanna Zili wünschen Schobinger Gottes Segen.

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkung:
Adressat: Dem edlen, vesten, fürnehmen, fürsichtigen und weysen junckheren Tobias Schobinger, des rahts und wolerwehltem sekel-meister lobl[icher] stadt S. Gallen, meinem hochgeehrten, grossgünstigen junckher vetter zu angenthnrn handen. S. Gallen.
Absender: M[eines] hochgeehrten herren vetter sekelm[eister] verpflicht-schuld-willigster Rudolff Wirtz, diener am h[eiligen] wort gottes zu Güttingen und Oberhoffen [..]
Rückenvermerk oberhalb der Adresse: 12. Julii 1670. Rudolf Würtz von Gütingen
Siegelrest
Bll. 97/98 zwischen Bl. 103 und 104 eingereiht
Sprache, Schrift:
Deutsch

Zugriffs- und Benutzungsbestimmungen

Zugangsbestimmungen:
  • Es gelten die Benutzungsbestimmungen für den Sonderlesesaal.
Urheberrecht Metadaten:
Die Katalogdaten stehen unter der Lizenz CC0 zur Weiternutzung zur Verfügung.

Bearbeitungsstand

Interne Bearbeitung:
  • Verzeichnung=Description=Inventaire; Oktober 2016; März 2023; HAN-Katalogisierungsregeln; Vollständige Rekatalogisierung; Gertraud Gamper; Clemens Müller

Identifikatoren

Systemnummer:
991170521721005501
Andere Systemnummer:
  • (HAN)000294442DSV05
  • (EXLNZ-41SLSP_NETWORK)991170521721005501
  • (41SLSP_UBS)9972436988605504
Quelle: