Brief an Myn Herren [von Bern]

Musculus, Wolfgang
Kurzformat

Brief an Myn Herren [von Bern] / von [Wolfgang Müsslin] - [Bern] , [Februar 1552]
1 Doppelbl., 4 S. beschrieben : 32 x 21,5 cm
  • Zofingen, Stadtbibliothek, StBZ Pa 14:1,224-2 (239)

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500 |a Verfasser, Adressat, Entstehungsort und -zeit aus dem Briefinhalt erschlossen 
520 |a Der Rat von Augsburg hat an den Rat von Bern wegen des Büchleins von Musculus geschrieben, in welchem angeblich Angriffe auf Bürger und Rat der Stadt Augsburg enthalten sind. Musculus ist sich bewusst, dass er deswegen dem Rat von Bern Rechenschaft schuldet und will deshalb die Hintergründe des Briefs der Augsburger darstellen. Nach 30 Jahren Reformation wurde der Stadt am 26. Juni 1548 vom Kaiser [Karl V.] das Interim aufgezwungen. Deshalb musste auch Musculus die Stadt verlassen. Der reformierte Stadtrat wurde vom Kaiser abgesetzt und entgegen der städtischen Sitte Stadtpfleger und geheime Räte über die Bürgermeister gesetzt. Bei diesen handelt es sich um Angehörige katholischer Familien, die sich der Reformation nicht angeschlossen hatten. Der Brief ist also nicht vom Rat von Augsburg geschickt, sondern von dieser katholischen Oberaufsicht. Dies zeigt sich auch daran, dass der Brief nicht auf dem offiziellen Pergament des Rats geschrieben ist, nicht vom Rat gesiegelt und unterschrieben wurde und nicht vom offiziellen Ratsboten überbracht wurde, sondern von einem Boten der Kaufleute, der den Briefverkehr mit Lyon besorgt. 
520 |a Zum beanstandeten Büchlein von Musculus: Nachdem 1551 die evangelischen Pfarrer vertrieben worden und die Schulmeister zur Anerkennung des Interims gedrängt worden waren, hat ein Mönch anonym einen Katechismus drucken lassen, der die Einwohner von Augsburg zur Anerkennung des Katholizismus oder wenigstens des Interims bewegen sollte. Dieser wurde ihm von einigen Bürgern von Augsburg zugestellt mit der Bitte, auf die Irrtümer dieses Katechismus zu antworten. Musculus liess seine Antwortschrift bei [Matthias] Apiarius in etwa hundert Exemplaren drucken und hat diese an Glaubensbrüder in Augsburg geschickt. Wenn der anonyme Katechismus nicht gedruckt worden wäre, hätte es auch keine Antwort darauf gebraucht. Die Schuld liegt also am geheimen Rat von Augsburg selbst, der diese Publikation nicht verhindert hat. Die Antwort von Musculus enthält kein Ärgernis für den gemeinen Mann, wie behauptet wird, sondern nur für die Behörden, die den Katholizismus durchsetzen wollen. Seine Schrift hat Musculus vor der Veröffentlichung seinem Kollegen Johannes Haller zur Prüfung gegeben. Auf dessen Billigung hin hat er sie beim [Berner] Drucker [Matthias] Apiarius und nicht in Basel drucken lassen, damit der Gewinn in Bern blieb. Musculus stellt dem Rat je ein Exemplar des anonymen Augsburger Katechismus und seiner Gegenschrift zur Verfügung. Sie sollen damit die Rechtgläubigkeit von Musculus überprüfen oder überprüfen lassen. Bittet den Rat, dem Augsburger Rat zu antworten, dass die Schrift von Musculus nichts Unchristliches enthalte. 
546 |a Deutsch 
581 |a Abschrift in StBZ Pa 15, S. 191-193 
581 |a Teilabdruck in: Bodenmann, Reinhard. - Wolfgang Musculus (1497-1563) : destin d’un autodidacte lorrain au siècle des Réformes. - Genève : Droz, 2000, S. 249-250, Anm. 258 
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Basisinformationen

Signatur:
  • Zofingen, Stadtbibliothek, StBZ Pa 14:1,224-2 (239)
Ressourcentyp:
Buchhandschrift; Brief; Autograph; Archivmaterial / Archivdokument
Digitalisat:
Titel:
Brief an Myn Herren [von Bern] / von [Wolfgang Müsslin]
Entstehungsangaben:
[Bern], [Februar 1552]
Entstehungszeit (normiert):
1552.02.
Verzeichnungsstufe:
Dokument=Item=Pièce
Auflage / Ausgabenvermerk /Entstehungsstufe:
Entwurf
Physische Beschreibung:
  • 1 Doppelbl., 4 S. beschrieben; 32 x 21,5 cm
Serie:
Briefsammlung Wolfgang und Abraham Musculus, Bd. 1; 224-2

Sucheinstiege

Person:
Ort (normiert):
Ort:
Formschlagwort:

Hierarchie/Kontext

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Inhalt und innere Ordnung

Inhalt:
  • Der Rat von Augsburg hat an den Rat von Bern wegen des Büchleins von Musculus geschrieben, in welchem angeblich Angriffe auf Bürger und Rat der Stadt Augsburg enthalten sind. Musculus ist sich bewusst, dass er deswegen dem Rat von Bern Rechenschaft schuldet und will deshalb die Hintergründe des Briefs der Augsburger darstellen. Nach 30 Jahren Reformation wurde der Stadt am 26. Juni 1548 vom Kaiser [Karl V.] das Interim aufgezwungen. Deshalb musste auch Musculus die Stadt verlassen. Der reformierte Stadtrat wurde vom Kaiser abgesetzt und entgegen der städtischen Sitte Stadtpfleger und geheime Räte über die Bürgermeister gesetzt. Bei diesen handelt es sich um Angehörige katholischer Familien, die sich der Reformation nicht angeschlossen hatten. Der Brief ist also nicht vom Rat von Augsburg geschickt, sondern von dieser katholischen Oberaufsicht. Dies zeigt sich auch daran, dass der Brief nicht auf dem offiziellen Pergament des Rats geschrieben ist, nicht vom Rat gesiegelt und unterschrieben wurde und nicht vom offiziellen Ratsboten überbracht wurde, sondern von einem Boten der Kaufleute, der den Briefverkehr mit Lyon besorgt.
  • Zum beanstandeten Büchlein von Musculus: Nachdem 1551 die evangelischen Pfarrer vertrieben worden und die Schulmeister zur Anerkennung des Interims gedrängt worden waren, hat ein Mönch anonym einen Katechismus drucken lassen, der die Einwohner von Augsburg zur Anerkennung des Katholizismus oder wenigstens des Interims bewegen sollte. Dieser wurde ihm von einigen Bürgern von Augsburg zugestellt mit der Bitte, auf die Irrtümer dieses Katechismus zu antworten. Musculus liess seine Antwortschrift bei [Matthias] Apiarius in etwa hundert Exemplaren drucken und hat diese an Glaubensbrüder in Augsburg geschickt. Wenn der anonyme Katechismus nicht gedruckt worden wäre, hätte es auch keine Antwort darauf gebraucht. Die Schuld liegt also am geheimen Rat von Augsburg selbst, der diese Publikation nicht verhindert hat. Die Antwort von Musculus enthält kein Ärgernis für den gemeinen Mann, wie behauptet wird, sondern nur für die Behörden, die den Katholizismus durchsetzen wollen. Seine Schrift hat Musculus vor der Veröffentlichung seinem Kollegen Johannes Haller zur Prüfung gegeben. Auf dessen Billigung hin hat er sie beim [Berner] Drucker [Matthias] Apiarius und nicht in Basel drucken lassen, damit der Gewinn in Bern blieb. Musculus stellt dem Rat je ein Exemplar des anonymen Augsburger Katechismus und seiner Gegenschrift zur Verfügung. Sie sollen damit die Rechtgläubigkeit von Musculus überprüfen oder überprüfen lassen. Bittet den Rat, dem Augsburger Rat zu antworten, dass die Schrift von Musculus nichts Unchristliches enthalte.

Anmerkungen

Allgemeine Anmerkung:
Verfasser, Adressat, Entstehungsort und -zeit aus dem Briefinhalt erschlossen
Sprache, Schrift:
Deutsch

Hinweise

Literatur:
  • Abschrift in StBZ Pa 15, S. 191-193
  • Teilabdruck in: Bodenmann, Reinhard. - Wolfgang Musculus (1497-1563) : destin d’un autodidacte lorrain au siècle des Réformes. - Genève : Droz, 2000, S. 249-250, Anm. 258

Zugriffs- und Benutzungsbestimmungen

Urheberrecht Metadaten:
Die Katalogdaten stehen unter der Lizenz CC0 zur Weiternutzung zur Verfügung.

Bearbeitungsstand

Interne Bearbeitung:
  • Verzeichnung=Description=Inventaire; April 2019; HAN-Katalogisierungsregeln; Clemens Müller

Identifikatoren

Systemnummer:
991170478243805501
Andere Systemnummer:
  • (HAN)000331842DSV05
  • (EXLNZ-41SLSP_NETWORK)991170478243805501
  • (41SLSP_UBS)9972421601705504
Digital Object Identifier:
Quelle: